Schulpsychologischer Dienst

Bei Schulschwierigkeiten, Verhaltens- oder Entwicklungsauffälligkeiten können sich Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen an den Schulpsychologischen Dienst wenden. Dieser nimmt die notwendigen Abklärungen vor, berät die Beteiligten und stellt die Einteilungs- und Zuweisungsanträge. www.baselland.ch