Eltern ABC



    A
  • Absenzen und Dispensationen

    Für das Fernbleiben eines Kindes vom Unterricht benötigt die Lehrperson eine Abmeldung mit einer Begründung. Diese Meldung erfolgt mit Pupil. Die Klassenlehrpersonen haben für alle Kinder in der Klasse die Aufsichtspflicht. Sie sind verantwortlich dafür, mit den Eltern umgehend Kontakt aufzunehmen, wenn ein Kind ohne Abmeldung nicht zum Unterricht erscheint, da ihm auf dem Schulweg etwas zugestossen sein könnte. Es kann durchaus vorkommen, dass die Klassenlehrperson in solchen Situationen via Schuladministration die Polizei einschalten und eine Suchaktion einleiten muss. Daher muss jegliche Abwesenheit auf dem Elternportal des Pupil Messengers unter Absenzen erfasst und gemeldet werden.

    Den Schülerinnen und Schülern des Kindergartens, der Primarschule stehen pro Schuljahr max. 4 Halbtage (Jokertage) zur Verfügung.

    Jokertage dürfen nicht bei den Checks (P3 und P5) eingesetzt werden. Der Schulstoff und verpasste Prüfungen sind nach Vorgabe der Lehrpersonen aufzuarbeiten oder nachzuholen. Die Klassenlehrperson führt eine Kontrolle über die verwendeten Jokertage. Nicht benutzte Jokertage verfallen am Ende jedes Schuljahres.

    Ausnahme Jokertag-Regelung:

    • Schnuppertag(e)  an einer Privatschule: Wenn ihr Kind an einer Privatschule schnuppern geht, weil ein Schulwechsel in Betracht gezogen wird, geben Sie bitte der Klassenlehrperson die Bestätigung der Privatschule ab. Es muss dafür kein Jokertag eingesetzt werden, da das Kind Unterricht besucht.
    • Feiern eines religiösen Feiertages: Für religiöse Feiertage, die auf dem Kalender «Das interkulturelle Schuljahr» des Erziehungsdepartementes des Kantons Basel-Stadt (https://www.edubs.ch/publikationen/broschueren/interkultureller-kalender) aufgeführt sind, können die Kinder beurlaubt werden. Es muss kein Jokertag eingesetzt werden, der Schulstoff muss vor- oder nachgeholt werden.

     

    Für weitergehende Dispensationen / Beurlaubungen ist bei der Lehrperson zuhanden der Schulleitung oder allenfalls des Schulrates (bei mehr als 10 Schultagen) frühzeitig ein schriftliches Gesuch einzureichen. Das Gesuch muss 3 Wochen im Voraus bei der Schulleitung bzw. beim Schulrat eingegangen sein. Später eintreffende Gesuche werden grundsätzlich nicht bewilligt. Allfällige Restguthaben von Jokertagen werden bei Beurlaubungen mit verrechnet.

    Solche Dispensationen und Beurlaubungen (bereits ab 0.5 Tagen, über die normalen Jokertage hinaus ) werden in der Regel nur einmal pro Zyklus bewilligt. (1. Zyklus: KG u. 1./2. Klasse – 2. Zyklus: 3.-6. Klasse)

    Für die Bewilligung von Jokertagen (2 ganze oder 4 halbe Schultage) und zusätzlichen Beurlaubungen sind zuständig;

    ·         JokertageBewilligung durch die Lehrperson
    ·         Beurlaubungen  ab 2 Tagen bis zu zwei WochenBewilligung durch die Schulleitung
    ·         Beurlaubungen bei mehr als zwei WochenBewilligung durch den Schulrat auf Antrag der Schulleitung

     

    Nähere Informationen dazu stehen auf dem jährlich ausgehändigten resp. untenstehenden Ferienplan.

    Urlaubsgesuch Formular Ferienplan 2023/24
  • ADL (Altersdurchmischtes Lernen)

    Im Aumatt- und Fiechtenschulhaus werden seit dem Schuljahr 16/17 die 1. und 2. Klassen altersdurchmischt geführt (AdL-Klassen). Die Kinder der 1. und 2. Klasse lernen hier gemeinsam und profitieren voneinander. Vor- und rückgreifendes Lernen ist möglich. In den Schulhäusern Reinacherhof, Surbaum und Weiermatt werden noch bis 2023/24 Jahrgangsklassen geführt, danach erfolgt auch hier die Umstellung auf altersdurchmischtes Lernen.
    In allen 1. und 2. Klassen sowie in den AdL-Klassen sind die Kinder mit ISF Heilpädagogik mit individuellen Lernzielen (siehe Erklärungen unter ISF) in der Regelklasse integriert und werden im Klassenverband gefördert.

  • Aufgabenstunde

    Aus zeitlichen, fachlichen oder anderen Gründen können nicht alle Eltern ihre Kinder beim Lösen der Hausaufgaben unterstützen. Die Aufgabenstunde soll den Schülerinnen und Schüler ermöglichen, ihre Hausaufgaben an einem beaufsichtigten und ruhigen Ort zu erledigen. Auf einzelne Schülerfragen kann die Aufsichtsperson, welche eine pädagogische Ausbildung besitzt (Lehrperson oder Sozialpädagogin), eingehen.

    Die Aufgabenstunde ist ein kostenloses Angebot der Primarstufe in Zusammenarbeit mit der Gemeinde.

     

    Organisation

    • Eine Anmeldung für die Aufgabenstunde ist jeweils auf Schuljahresbeginn hin möglich.
    • Die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrperson und gilt für ein ganzes Schuljahr.
    • Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler müssen die Aufgabenstunde besuchen, unabhängig davon, ob oder wie viele Hausaufgaben zu erledigen sind.
    • Schülerinnen und Schülern, welchen die 30 Minuten der Aufgabenstunde für die Erledigung der Hausaufgaben nicht reichen, sind verpflichtet, diese zu Hause zu erledigen.
    • Schülerinnen und Schüler, welche die Hausaufgaben erledigt haben, beschäftigen sich in geeigneter Form bis zum Schluss der Aufgabenstunde. Andernfalls dürfen sie, sofern dies die Eltern auf der Anmeldung vermerkt haben, nach Hause gehen.
    • Kann ein Kind an einem Tag die Aufgabenstunde nicht besuchen, muss es rechtzeitig bei der Betreuungsperson abgemeldet werden.

     

    Verhaltensregeln

    • Die Aufgabenstunde ist weder eine Nachhilfe noch ein Betreuungsangebot im weitesten Sinn.
    • Schülerinnen und Schüler halten sich in der Aufgabenstunde an die geltenden Schulhaus- und Klassenregeln.
    • Schülerinnen und Schüler erscheinen mit dem Arbeitsmaterial, welches sie für die Erledigung der Hausaufgaben benötigen.
    • Schülerinnen und Schüler, welche sich nicht an die Regeln halten, können durch die Aufsichtsperson vom Besuch der Aufgabenstunde ausgeschlossen werden. Die Schulleitung wird über den Ausschluss informiert.

    Details zu den Zeiten und Standorten finden Sie im untenstehenden Formular

    Aufgabenstunde Infoblatt Eltern

  • B
  • Begabungs- und Begabtenförderung (ISF BBF und Pullout)

    Die Integrative Spezielle Förderung Begabungs- und Begabtenförderung (ISF BBF) findet primär in der Regelklasse durch individualisierenden, differenzierenden Unterricht statt. Sollte dieser nicht ausreichen, kann ein Kind im Pullout unterrichtet werden. Diese Massnahme setzt schulinterne Abklärungen der in Frage kommenden Kinder und verschiedene Gespräche voraus. Die Schulleitung trifft den Entscheid betreffend den Besuch des Pullout-Unterrichts. Dieser erfolgt in Kleingruppen durch eine speziell ausgebildete Fachperson.

    Die Kosten für den ISF- und den Pullout-Unterricht trägt die Gemeinde.

  • Bibliothek / Schulbibliothek

    Die Leseförderung ist ein wichtiges, tragendes Element des Spracherwerbs, im täglichen Unterricht verankert und fester Bestandteil des Lehrplans Volksschulen Basel-Landschaft. Dazu besuchen die Schülerinnen und Schüler regelmässig die Schulbibliotheken – verschiedene spezifische Angebote zur Leseförderung (Lesenachmittage-/Abende, Vorlese-Aktionen etc.) finden während des Schuljahres statt. In den Schulhäusern Aumatten, Fiechten und Surbaum gibt es zeitgemäss ausgestattete Schulbibliotheken. Die Schülerinnen und Schülerinnen und Schüler des Schulhauses Reinacherhof besuchen regelmässig die Schulbibliothek im Schulhaus Surbaum. Die Schülerinnen und Schüler der Schulhäuser Bachmatten II und Weiermatten besuchen die Gemeinde- und Schulbibliothek Reinach.

    Die Gemeinde- und Schulbibliothek Reinach steht grundsätzlich allen Interessierten zur Benutzung offen.
    Die Benutzung der Medien in den Bibliotheksräumen ist gratis. Für die Ausleihe werden Gebühren erhoben. Diese sind auf der Gebührenseite festgehalten. Jede Benutzerin und jeder Benutzer erhält einen persönlichen Ausweis. Dieser ist bei der Ausleihe vorzulegen.

    www.bibliothek-reinach.ch

  • Bildungsangebot

    Integrativ, kooperativ und kompetenzorientiert – das Bildungsangebot der Primarstufe
    In der Primarstufe Reinach werden rund 1‘300 Schülerinnen und Schüler in durchschnittlich 17 Kindergärten und 55 Primarklassen (Gross- und Kleinklassen) unterrichtet; das Schulangebot der Primarstufe ist kommunal und wird von der Gemeinde finanziert.

    Die Primarstufe Reinach wird von einer fünfköpfigen Schulleitung unter dem Vorsitz des Gesamtschulleiters geführt. Die Schulleitung führt die Schulen in pädagogischer, personeller, organisatorischer und administrativer Hinsicht. Rund 170 Lehr- und Fachpersonen vermitteln die im Lehrplan festgelegten fachlichen und sozialen Kompetenzen.

    Im Kanton Basel-Landschaft werden die beiden Kindergarten- und Unterstufenjahre als 1. Zyklus bezeichnet; die 3. – 6. Klasse bilden den 2. Zyklus und die Sekundarstufe den 3. Zyklus (7. – 9. Klasse).

    Der Lehrplan Volksschulen Basel-Landschaft definiert die erforderlichen sozialen, fachlichen und überfachlichen Kompetenzen über alle Zyklen hinweg. Er dient als Leitfaden für die schulische Laufbahn der Schülerinnen und Schüler über alle Schulstufen hinweg.

    Bildungsangebot BL 2022
  • C
  • Checks und Aufgabensammlung (Elterninfo)

    Informationen zu den verschiedenen Checks (Check P3 und P5 auf Primarstufe und Check S2 und S3 auf Sekundarstufe).

    Bildungsflyer 2019 Elterninfos Checks
  • D
  • DaZ – Deutsch als Zweitsprache

    Fremdsprachige Kinder ohne genügend Deutschkenntnisse haben die Möglichkeit, in Gruppen von zwei bis sechs Kindern einen sprachunterstützenden Unterricht (DaZ – Deutsch als Zweitsprache) zu besuchen. Dieser findet mindestens einmal pro Woche integrativ oder separativ während der Unterrichtszeit statt. Der DaZ-Unterricht erleichtert dem Kind den Zugang zu seinen deutschsprachigen KlassenkameradInnen. Gemeinsames Spielen und Kontakt auch in der Freizeit fördert das gegenseitige Verständnis für die verschiedenartigen Kulturen. In Reinach haben die fremdsprachigen Kinder ohne genügend Deutschkenntnisse ab der Kindergartenzeit zwei Jahre und ab der 1.Klasse bis zu drei Jahren das Anrecht auf diese zusätzliche DaZ-Förderung.

  • Dienstweg (lösungsorientierte Vorgehensweise)

    Der Schulrat ist die oberste leitende Behörde der Primarstufe Reinach. Wann gelangen Sie an den Schulrat?

    Bei Fragen welche Ihr Kind oder seine Klasse betreffen, bei Problemen und Konflikten suchen Sie immer zuerst das Gespräch mit der betreffenden Lehr-/Fachperson. Wenn sich keine Lösung ergibt, keine Einigung erzielt, Sie mit einem Entscheid der Lehr-/Fachperson nicht einverstanden sind oder ein Konflikt zwischen Ihnen und der Lehr-/Fachpersonen nicht gelöst werden kann, empfiehlt es sich, die Schulleitung/Gesamtschulleitung einzubeziehen. Rekursinstanz für Entscheidungen der Schulleitung/Gesamtschulleitung ist der Schulrat. Entscheide des Schulrates können an den Regierungsrat des Kantons weitergezogen werden.

    Anliegen / Anträge / Beschwerde gelangen ausschliesslich via Dienstweg an den Schulrat.

    Erziehungsberechtigte → Lehr-/Fachperson → Schulleitung /Gesamtschulleitung → Schulrat

  • Digitale Medien

    Digitale Medien gehören zu unserem Alltag und die Kinder wachsen damit auf. Das birgt nicht nur Chancen sondern auch Gefahren. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder den kritischen Umgang mit Medien lernen. Dabei brauchen sie die Begleitung der Erwachsenen. Kennen Sie die Faustregel 3-6-9-12? Dahinter versteckt sich eine goldene Regel für den Umgang mit digitalen Medien des nationalen Programms zur Förderung der Medienkompetenz. Kein Bildschirm unter 3 Jahren, keine eigene Spielkonsole vor 6, kein Internet vor 9 und kein unbeaufsichtigtes Internet vor 12. Die vollständige Broschüre finden Sie zusammen mit weiteren Informationen als Download auf der Website: www.jugendundmedien.ch.

  • E
  • Einverständniserklärung Homepage

    Nachstehend finden Sie eine Einverständniserklärung zwecks Zustimmung zur Veröffentlichung (gilt bis auf Widerruf) maximal jedoch bis zum Ausscheiden meines Kindes aus der Schule.

  • Eltern und Erziehungsberechtigte

    Die Pflichten und Rechte der Erziehungsberechtigten bzw. Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler sind im Bildungsgesetz und in den Verordnungen zum Bildungsgesetz beschrieben. Der Kontakt zwischen Eltern und Schule ist wichtig. Die Lehr- und Fachpersonen stehen den Eltern und Kindern für Gespräche, bei Fragen und Problemen zur Verfügung. Je mehr die Lehrpersonen über ein Kind wissen, desto besser können sie es verstehen und fördern. Nach Absprache mit der Lehr-/Fachperson können die Erziehungsberechtigten den Unterricht besuchen. Sie werden auch an Elternabende eingeladen. Bei einer sich anbahnenden Konfliktsituation ist es wichtig, dass Eltern zuerst das Gespräch mit der betreffenden Lehr-/Fachperson suchen, bevor sie sich an die Schulleitung/Gesamtschulleitung wenden. Kommt dennoch keine befriedigende Lösung über diese beiden Anlaufstellen zustande, ist die nächste Instanz der Schulrat (siehe auch D – Dienstweg). Im Rahmen der internen Evaluation der einzelnen Schulen können Eltern regelmässig zu Fragen der Unterrichtsqualität Stellung nehmen.

  • Elterninformation zum Schulweg

    Merkblatt zum Schulweg der Kantonspolizei Basel-Landschaft; zusätzlich ein Flyer der Gemeinde zum Thema Schulweg.

    Merkblatt zur Schulwegsicherung der Kantonspolizei Basel-Landschaft Elterntaxi-Flyer
  • Elternzusammenarbeit

    Mit dem Eintritt Ihres Kindes in die Primarstufe beginnt für Sie als Familie ein neuer Lebensabschnitt: Ihr Kind lernt im Kindergarten und anschliessend in der Primarschule, sich ausserhalb des familiären Rahmens in einem grösseren sozialen Gefüge zu bewegen. Zusammen mit der Schule teilen Sie sich nun die Erziehungsaufgabe und -verantwortung. Wir freuen uns, dass Sie sich in Reinach niedergelassen haben (oder dies in Betracht ziehen) und Ihr Kind hier unterrichten lassen werden.

    Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehr-/Fachpersonen während der gesamten Schulzeit dient dem Wohl des Kindes und ist eine wichtige Grundlage für seine gesunde Entwicklung in dieser wichtigen Lebensphase. Die Verantwortung für die Erziehung Ihres Kindes liegt jedoch ausschliesslich bei Ihnen. Dazu gehört auch die Verantwortung für den Schulweg.

  • F
  • Familien- und Jugendberatung Birseck

    Die Familien- und Jugendberatung bietet Beratung und Begleitung für ganze Familien oder einzelne Familienmitglieder in Konfliktsituationen und Krisen an, z.B. bei Familien- und Partnerschaftsproblemen, emotionalen und sozialen Problemen von Kindern und Jugendlichen, Erziehungsschwierigkeiten sowie bei Schwierigkeiten infolge Trennung und Scheidung. Der Kostenbeitrag für Beratungen und Therapien richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen. Mehr Infos finden Sie hier:  www.fjb-birseck.ch.

  • Ferien

    Die Schulferien des aktuellen und folgenden Schuljahres sind den Ferienplänen zu entnehmen, welche einmal pro Jahr den Schülern ausgehändigt werden.

    Ferienplan 2023/24 Ferienplan 2024/25
  • Freiwilliger Schulsport Reinach

    Die Schüler und Schüerinnen aus dem Kindergarten und der Primarschule Reinach können im Rahmen des freiwilligen Schulsports kostengünstig einen Sportkurs besuchen. Dies ist ein Angebot der Gemeinde Reinach, vertreten durch die Schulleitung, basierend auf den Grundlagen von Jugend + Sport.

    Detaillierte Informationen finden Sie in den Flyern im Anhang

    Flyer Freiwilliger Schulsport Reinach 24

    Fun Fit Reinach 24

  • Fremdsprachenklasse

    Jedes Jahr ziehen Familien nach Reinach, welche keine oder nur sehr wenige Kenntnisse der deutschen Sprache haben. Um den Kindern die Integration in unseren deutschsprachigen Raum und in die Primarstufe Reinach zu erleichtern, führen wir Fremdsprachenklasse. Diese Klasse besteht aus max. 13 fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern im Alter zwischen 7 bis 13 Jahre und wird von zwei Lehrpersonen geführt, welche einen Grossteil der Zeit gemeinsam unterrichten und den Fokus auf den deutschen Spracherwerb legen. Die Kinder dieser Klasse haben Anrecht darauf, während höchstens einem Jahr in dieser Fremdsprachenklasse für Fremdsprachige unterrichtet zu werden. Ziel ist jedoch eine möglichst schnelle Eingliederung in eine reguläre Klasse der Primarstufe Reinach. Sobald deshalb ein Kind genug Deutsch versteht und spricht, um am Unterricht einer Klasse seiner Stufe teilnehmen zu können, findet eine allmähliche Integration in diese künftige Klasse statt.
    Nach dem Wechsel in eine reguläre Klasse haben die Kinder, welche aus der Fremdsprachenklasse für Fremdsprachige kommen, während maximal weiteren drei Jahren Anrecht auf DaZ-Unterricht (Deutsch als Zweitsprache). Dieser Weg, zugezogene Kinder aus aller Welt in unser Schulsystem schrittweise zuerst in die Fremdsprachenklasse für Fremdsprachige und dann in eine reguläre Klasse zu integrieren, ist in der Primarstufe Reinach ein erfolgreiches Modell.

  • Fundgegenstände

    Es kommt vor, dass Dinge liegen bleiben. In diesem Falle können Sie oder Ihr Kind sich an die Klassenlehrperson oder an den zuständigen Hauswart wenden.

  • G
  • Gemeinsam stark

    Ein Angebot für eine Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Kindergarten; damit sich Ihr Kind optimal entwickeln kann. Mehr Informationen dazu finden Sie in den untenstehenden Flyern oder unter

    www.gemeinsamstark-bl.ch

    Flyer Eltern

    Familiendossier Ausgabe 3/2013
  • Gesetze, Reglemente, Verordnungen

    Kantonale Erlasse können bei der Landeskanzlei Liestal bezogen werden oder sind online unter www.baselland.ch verfügbar. Kommunale Erlasse entsprechend bei der Gemeindeverwaltung oder online unter www.reinach-bl.ch

  • Gesundheit

    Eine erste Untersuchung findet mit 4 Jahren, also vor resp. zu Beginn des Kindergartens statt. Diese erfolgt durch den Kinderarzt, falls nicht vorhanden durch den Schularzt. Die zweite Untersuchung erfolgt dann in der 5. Klasse durch den Schularzt oder auf Wunsch der Eltern auch durch den Kinderarzt. Grundsätzlich sind Eltern gebeten, kranke Kinder zuhause zu behalten (nach Fieber mind. einen Tag fieberfrei).
    Die Unfallversicherung ist obligatorisch und Sache der Eltern. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.schulgesundheit.bl.ch

    Liste der zuständigen Schulärzte und Schulärztinnen

    NameAdresseTelefon     Schulhaus
    Herr Dr. Müller DominiqueMischelistrasse 19061 711 60 38     Primarstufe
    Frau Dr. Rischewski Claudia
    Herr Dr. Rischewski Johannes
    Praxisgemeinschaft Mitteldorf
    Praxis für Gross und Klein
    061 711 74 44     Primarstufe
    Herr Dr. Schwarz ClaudeIm Reinacherhof 53061 717 80 70     6. Klasse Primarschule
    Herr Dr. Stanojevic DarkoBirsigtalstrasse 5061 712 15 50     6. Klasse Primarschule
    Herr Dr. Uhlmann RolfAngensteinerstrasse 22061 716 98 00     Primarstufe

     

    Nachstehend die Richtlinien über den Besuch der Schule, des Kindergartens und der familienergänzenden Betreuung (FEB) bei infektiösen Krankheiten oder Parasitenbefall.

    Richtlinien Schulbesuch Krankheiten Baselland
  • H
  • Hausaufgaben

    Durcharbeiten, Üben und Festigen sind anspruchsvolle Lernprozesse. Sie erfordern die beratende Anwesenheit einer Lehrperson, die durch Lernimpulse, Denkanstösse und Erläuterungen motiviert und das Üben abwechslungsreich und vielseitig gestaltet. Diese Tätigkeiten sind deshalb weitgehend in den Unterricht zu integrieren.
    In der unterrichtsergänzenden Lernzeit bearbeiten die Schüler und Schülerinnen zu Hause individuell Aufträge, welche zur Erarbeitung und Vertiefung von Lerninhalten, zur Übung des im Unterricht Erlernten und zur Vor- und Nachbereitung von Lernkontrollen dienen.

    Bei der Bemessung der Hausaufgaben soll die gesamte zeitliche Belastung durch Unterricht, Schulweg und ausserschulische Beanspruchung berücksichtigt werden.

    Hausaufgaben sind sinnvoll
    • wenn sie Bestandteil des Lernprozesses sind
    • wenn sie selbständig gelöst werden können
    • wenn sie der Erweiterung von Lernformen und Arbeitstechniken dienen
    • wenn die Kinder dabei lernen, zunehmend den ausserunterrichtlichen Teil des Lernprozesses selbständig zu organisieren und zu gestalten.

    Über Wochenenden, Feiertage und Ferien dürfen keine Hausaufgaben erteilt werden.

  • HSK-Unterricht (Heimatliche Sprache und Kultur)

    Für fremdsprachige Kinder der Primarstufe (Kindergarten + Primarschule) werden Kurse in deren Sprache und Kultur angeboten. Das Amt für Volksschulen hält die entsprechenden Anmeldeformulare für die Schulleitung bereit. Sie erhalten das gewünschte Formular bei der Klassenlehrperson Ihres Kindes oder unter folgendem Link.

    https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/bildung/integration-foerderung-sonderschulung/downloads/unterlagen-in-heimatlicher-sprache-und-kultur-hsk

    20230920_HSK-Flyer_2023

    20230920_DEF_HSK Verzeichnis SJ 2023_24

     

     

  • I
  • Integrationsklassen (INSO-Klassen)

    Manche Kinder brauchen eine Unterstützung, die weitergeht als nur ISF. Für sie kann eine separative oder integrative Sonderschulung die geeignete Massnahme sein. SonderschülerInnen, welche vom Miteinander mit RegelschülerInnen profitieren, können integrativ in einer Regelklasse unterrichtet werden. Die SonderschülerInnen erhalten zusätzlichen Unterstützung durch eine/n HeilpädagogIn oder eine/e SozialpädagogIn des Heilpädagogischen Zentrums. Da der Kanton den Unterricht von SonderschülerInnen in Regelklassen finanziert, werden beim Entscheid betreffend die Umsetzung dieser Sonderschulmassnahme die Abteilung für Sonderpädagogik (im Amt für Volksschulen) sowie die Schulleitung der Heilpädagogischen Schule einbezogen.

    Sozialpädagogische integrierte SonderschülerInnen werden in der Regel einzeln integriert. Heilpädagogisch integrierte SonderschülerInnen werden in Gruppen von maximal fünf heilpädagogisch geförderten SonderschülerInnen zusammen mit maximal 17 RegelschülerInnen unterrichtet. Diese Klassen bezeichnet man als Integrationsklassen. Die Unterstützung der SonderschülerInnen in einer Integrationsklasse obliegt einer/einem HeilpädagogIn des Heilpädagogischen Zentrums. Die bis zu 17 RegelschülerInnen einer Integrationsklasse werden wie alle anderen RegelschülerInnen der Primarstufe Reinach entsprechend dem Lehrplan der Volksschule unterrichtet. Daneben profitieren sie vom Miteinander mit den maximal 5 begleiteten SonderschülerInnen.

  • Integrative Spezielle Förderung Heilpädagogik im Kindergarten (ISF HP KG)

    Der ISF HP KG ermöglicht ein zusätzliches pädagogisches Angebot für alle Kindergartenkinder und ihre Bezugspersonen. Dieses richtet sich an Kinder mit besonderen Bedürfnissen, verzögertem Entwicklungsverlauf, Auffälligkeiten in verschiedenen Wahrnehmungsbereichen, an Kinder in Krisensituationen und an Kinder mit hohen Begabungen.

    Der ISF HP KG ist zudem Beratungsstelle für Einschulungs- und Schulübergangsfragen.

    Die Begleitung der Kinder durch die Fachstelle ist als Ergänzung zum Lern- und Spielangebot des Quartierkindergartens gedacht. Sie findet einzeln oder in kleinen Gruppen im Kindergarten oder an der Fachstelle statt.

    Im Zentrum steht die individuelle Förderung jedes Kindes. Die kindliche Entwicklung wird in den Bereichen Wahrnehmung, Denkfähigkeit, Emotionalität, Sozialverhalten, Sprache und Bewegung unterstützt. Das Kind hat hier genügend Zeit und Ruhe, das zu lernen, was es noch nicht kann und seine Stärken auszuleben. Die Eigenständigkeit und das Selbstbewusstsein des Kindes werden gestärkt. Die Integration des Kindes in seine Kindergartenklasse wird positiv beeinflusst.

    Das Angebot des ISF HP KGs ist freiwillig und kostenlos. Eine entsprechende Förderung kann nach einer Abklärung im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten erfolgen.

  • Integrative Unterstufe

    Ab Schuljahr 2016/17 werden alle Kinder mit heilpädagogischem Unterstützungsbedarf nach dem Kindergarten in die Regelklassen, Jahrgangsklassen oder AdL-Klassen (altersdurchmischtes Lernen) integriert. Kinder, die Anspruch auf diese heilpädagogische Unterstützung haben, werden stundenweise von einer schulischen Heilpädagogin im Rahmen des Klassenverbandes gefördert.

  • ISF (Integrative Spezielle Förderung)

    Mit der integrativen Speziellen Förderung (ISF) können Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich, die aber dennoch vom Miteinander in der Grossgruppe profitieren, im Regelklassenunterricht integriert werden.
    Die Kinder, die mit ISF unterstützt werden, besuchen den Unterricht in der Regelklasse und werden von der Lehrperson für ISF Heil- oder Sozialpädagogik lektionenweise während der Unterrichtszeit gefördert. Die Förderung geschieht grundsätzlich in Absprache mit den Eltern und findet je nach Situation im Regelunterricht, in kleinen Fördergruppen oder alleine statt.

    Die Integrative Spezielle Förderung Heilpädagogik mit individuellen Lernzielen (ISF HP mit ILZ) bedarf je nach Klassenstufe einer Empfehlung durch eine Fachstelle (SPD oder KJP) und eines
    entsprechenden Entscheids durch die Schulleitung. Das Kind folgt in diesem Fächern Lernzielen, die seinem Bedarf angepasst sind. So wird es gefordert, aber nicht überfordert und kann Lernerfolge erfahren.
    Demgegenüber benötigt die Integrative Spezielle Förderung Heilpädagogik ohne individuelle Lernziele (ISF HP ohne ILZ) keine Abklärung durch eine Fachstelle und wird zwischen den Lehrpersonen und den Eltern vereinbart. Das Kind folgt den Lernzielen der Klasse.

    Die Integrative Spezielle Förderung Heilpädagogik im Kindergarten (ISF HP KG) ermöglicht ein zusätzliches pädagogisches Angebot für alle Kindergartenkinder und ihre Bezugspersonen. Dieses richtet sich an Kinder mit besonderen Bedürfnissen, verzögertem Entwicklungsverlauf oder Auffälligkeiten in verschiedenen Wahrnehmungsbereichen sowie an Kinder in Krisensituationen.
    Die Integrative Spezielle Förderung im Kindergarten berät zudem bei Einschulungs- und Schulübergangsfragen.

    Die Integrative Spezielle Förderung Sozialpädagogik (ISF SP) bedarf keiner Abklärung durch eine Fachstelle. Je nach Fragestellungen legt die Primarstufe Reinach den Eltern jedoch nahe, die Ursache für das Verhalten durch eine Fachstelle abklären zu lassen. Dies fördert das bessere Verständnis.

    Die Integrative Spezielle Förderung Begabungs- und Begabtenförderung (ISF BBF) findet primär in der Regelklasse durch individualisierenden, differenzierenden Unterricht statt. Sollte dieser nicht ausreichen, kann ein Kind im Pullout unterrichtet werden. Diese Massnahme setzt schulinterne Abklärungen der in Frage kommenden Kinder und verschiedene Gespräche voraus. Die Schulleitung trifft den Entscheid betreffend den Besuch des Pullout-Unterrichts. Dieser erfolgt in Kleingruppen durch eine speziell ausgebildete Fachperson.

    Die Kosten für den ISF- und den Pullout-Unterricht trägt die Gemeinde.

    ISF Flyer
  • J
  • Jokertage

    Den Schülerinnen und Schülern des Kindergartens, der Primarschule stehen pro Schuljahr max. 4 Halbtage (Jokertage) zur Verfügung.

    Jokertage dürfen nicht bei den Checks (P3 und P5) eingesetzt werden. Der Schulstoff und verpasste Prüfungen sind nach Vorgabe der Lehrpersonen aufzuarbeiten oder nachzuholen. Die Klassenlehrperson führt eine Kontrolle über die verwendeten Jokertage. Nicht benutzte Jokertage verfallen am Ende jedes Schuljahres.

    Für weitergehende Dispensationen / Beurlaubungen ist bei der Lehrperson zuhanden der Schulleitung oder allenfalls des Schulrates (bei mehr als 10 Schultagen) frühzeitig ein schriftliches Gesuch einzureichen. Das Gesuch muss 3 Wochen im Voraus bei der Schulleitung bzw. beim Schulrat eingegangen sein. Später eintreffende Gesuche werden grundsätzlich nicht bewilligt. Allfällige Restguthaben von Jokertagen werden bei Beurlaubungen mit verrechnet.

    Solche Dispensationen und Beurlaubungen (bereits ab 0.5 Tagen, über die normalen Jokertage hinaus ) werden in der Regel nur einmal pro Zyklus bewilligt. (1. Zyklus: KG u. 1./2. Klasse – 2. Zyklus: 3.-6. Klasse)

    Für die Bewilligung von Jokertagen (2 ganze oder 4 halbe Schultage) und zusätzlichen Beurlaubungen sind zuständig;

    ·         JokertageBewilligung durch die Lehrperson
    ·         Beurlaubungen  ab 2 Tagen bis zu zwei WochenBewilligung durch die Schulleitung
    ·         Beurlaubungen bei mehr als zwei WochenBewilligung durch den Schulrat auf Antrag der Schulleitung

     

    Ausnahme Jokertag-Regelung:

    • Schnuppertag(e)  an einer Privatschule: Wenn ihr Kind an einer Privatschule schnuppern geht, weil ein Schulwechsel in Betracht gezogen wird, geben Sie bitte der Klassenlehrperson die Bestätigung der Privatschule ab. Es muss dafür kein Jokertag eingesetzt werden, da das Kind Unterricht besucht.
    • Feiern eines religiösen Feiertages: Für religiöse Feiertage, die auf dem Kalender «Das interkulturelle Schuljahr» des Erziehungsdepartementes des Kantons Basel-Stadt (https://www.edubs.ch/publikationen/broschueren/interkultureller-kalender) aufgeführt sind, können die Kinder beurlaubt werden. Es muss kein Jokertag eingesetzt werden, der Schulstoff muss vor- oder nachgeholt werden.

     

    Urlaubsgesuch Formular
  • Jugend + Sport

    Jugend+Sport – das grösste Sportförderungswerk des Bundes.
    J+S bietet Sportkurse und Lager für Kinder und Jugendliche in rund 70 Sportarten und Disziplinen an. Jährlich finden über 63’000 Sportkurse oder Lager mit rund 850‘000 Teilnahmen von 530’000 Kindern und Jugendlichen statt. www.jugendundsport.ch

  • K
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP )

    Die KJP ist nebst dem Schulpsychologischen Dienst (SPD) die zweite Fachstelle, die bei der Schule einen Antrag auf Unterstützung stellen kann.

    Eine Anmeldung bei der KJP erfolgt durch die Eltern selber, auf eigene Initiative oder auf Empfehlung der Schule.

    Gedanken an ADHS, aber auch Verhalten, die es dem Kind erschweren seinen Platz in der Gruppe zu finden, können Anlässe zur Kontaktaufnahme sein. Ebenso ist ein Kontakt empfehlenswert, wenn die Familie eine schwierige Situation durchlebt, welche das Kind seelisch belastet.

    Im Kindergarten ist die KJP die erste Fachstelle, die zur Beratung und Abklärung beigezogen wird.

    Tel.     061 553 59 59
    Email: zpg.binningen@pbl.ch
    https://www.pbl.ch/zentrum-fuer-psychische-gesundheit-binningen

     

  • Kinder- und Jugendzahnpflege

    Angebot
    Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:

    • Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zur Mündigkeit
    • Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes)
    • Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien
    • Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
    • Sozialbeitrag der Gemeinde Reinach gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (Verordnung zum Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege vom 5.8.2008)

    Auf lediglich wünschenswerte Behandlungen müssen Sie trotzdem nicht verzichten. Im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege können auch solche Leistungen erbracht werden. Sie werden aber nicht subventioniert und von der Zahnärztin oder vom Zahnarzt direkt mit Ihnen abgerechnet. Sie haben hier Anrecht auf den Sozialversicherungstarif.

    Für sämtliche Behandlungen haben Sie die freie Zahnarztwahl im ganzen Kanton Basel-Landschaft. Ausserkantonale Behandlungen müssen beantragt werden. Der Entscheid liegt bei der Kantonszahnärztin.

    Beitritt zur Behandlung
    Der Beitritt zur Behandlung im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig. Er erfolgt regulär im Kindergarten, wenn das Kind den Kindergarten besucht, sonst im ersten Schuljahr. Ein späterer, individueller Beitritt ist nur mit einem gesunden oder kariessaniertem Gebiss möglich. In den Kanton Zuziehende können kariesbefallene Zähne im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege sanieren lassen, erhalten aber keine Subventionen an diese Sanierung, es sei denn, sie seien am alten Wohnort in der Schweiz von der Schulzahnpflege betreut worden.

    Die Beitrittserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Gemeinde zugestellt werden.

    Brauchen Sie weitere Informationen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft, 061 511 64 15

  • Kinderbeauftragte der Gemeinde Reinach / Kinderbüro

    Kinderbüro – Anlaufstelle für Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter / Mitsprache und Partizipation
    Sich eine Meinung zu bilden und sich mitzuteilen bedingt, dass man Zugang zu Informationen hat. Im Zeitalter der digitalen Medien und dem fast uneingeschränkten Zugang zu Informationen ist es zwar wichtig, dass Kinder diesen Zugang erhalten, es ist jedoch genau so wichtig, dass Informationen entwicklungs- und altersgerecht vermittelt werden. Dies bedeutet, Informationen altersgerecht aufzubereiten und den Umgang mit Informationen und Medien zu fördern.

    Das Kinderbüro nimmt Bedürfnisse und Anliegen entgegen und setzt sich für diese ein!

    Kommunale und regionale Interessensvertretung auf Grundlage der Kinderrechte
    Die Aufrechterhaltung einer Kinder- und Jugendpolitik, die Kinderrechte achtet, schützt und gewährleistet, hat verpflichtende Folgen. Die menschenrechtliche Dimension macht Kinder zu Rechtsträgern. Kinder und Jugendliche haben dabei das Recht nachzufragen, ob sie «alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Massnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte» (Art. 4) getroffen haben.

    Der Kinderbeauftragte setzt sich parteiisch für Kinder ein!

    Konzept und Projektarbeit
    Gezielt und aufgrund von konkreten Bedürfnissen werden Projekte entwickelt und organisiert. Dabei werden relevante Personen miteinbezogen und vernetzt. Freizeit, Spiel und Bildung sind zentral für die gesunde Entwicklung eines Kindes. Besonders jüngere Kinder entwickeln sich beim Spielen und entdecken dabei ihre Kreativität. Zudem fördern Spiel und Sport das soziale Lernen und stärken den Gemeinschaftssinn.

    Bildungsprojekte haben das Ziel, das Kind auf die Herausforderungen des Erwachsenenlebens vorzubereiten und ihm die Achtung der grundlegenden Menschenrechte sowie Toleranz gegenüber anderen Menschen zu vermitteln. Eine zentrale Rolle spielt daher die Schule, welche diese Werte bei allen Massnahmen beachten sollte. Das Recht, seine Meinung zu äussern und gehört zu werden ist ebenfalls eines der Prinzipien der Konvention, das bei der Anwendung aller Rechte von Kindern in allen Lebensbereichen berücksichtigt wird. Dies kann beispielsweise einen Schulhausneubau oder -umbau, eine Spielplatzgestaltung oder Fragen des Verkehrs in einem Quartier betreffen.

    Konkrete Angebote:

    > Drehscheibe Mischeli – betreuter Spielplatz und Mehrgeneartionenpark
    > Kinderforum
    > Mitwirkungsprozesse bei der Planung von öffentlichen Räumen
    > Unicef Label Kinderfreundliche Gemeinde
    > Ferienangebote

    Kinderrechte
    Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist als Menschenrechtsvertrag für Kinder und Jugendliche in der Schweiz seit 1997 verbindlich. Sie greift die Grundbedürfnisse von Menschen bis zum 18. Lebensjahr (Art. 1) in allen Lebensbereichen und -lagen auf. Die zentrale Botschaft der UN-Kinderrechtskonvention ist, dass Kinder Träger eigener Rechte sind. Für die Umsetzung der Kinderrechte ist in erster Linie der Staat zuständig. Dadurch sind die staatlichen Organe mit den Eltern dafür verantwortlich, dass Kinder und Jugendliche diese Rechte entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife (Art. 5) ausüben können. Bei der Umsetzung aller Bestimmungen der Kinderrechte sind die staatlichen Organe zudem aufgefordert, folgende vier Prinzipien zu berücksichtige

    > Der Anspruch auf Gleichbehandlung (Art. 2)
    > Das Recht auf vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls (Art. 3)
    > Das Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung (Art. 6)
    > Das Recht auf Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Art. 12)

    Der Kinderbeauftragte, als Vertretung der Verwaltung, ist zuständig für kindergerechte Massnahmen im Sinne von Schutz, Förderung und Partizipation.

    Unterstützung in Form von Adressen, Kampagnematerial und Hilfmittelempfehlungen
    Der Kinderbauftragte unterstützt Kinder und Erwachsene in der Informationsbeschaffung und unterstützt in der Suche nach geeigneten und adäquaten Hilfsmittel für Projekte und Bildungsnagebote.

    Kontakt

    Mirjam Strub
    Kinderbeauftragte der Gemeinde Reinach
    Hauptstrasse 10
    4153 Reinach

    061 511 64 97
    079 472 57 39
    kinderbuero@reinach-bl.ch

    Facebook: https://www.facebook.com/helpline.reinach

    Projekte der Kinder und Jugendbeauftragten:

    Whats Up:             https://www.reinach-bl.ch/fkj/index.php
    Sackgeldjobs:       http://www.sackgeldjobs.ch/reinach/
    Reinach Redet:    http://www.reinach-redet.ch

    Broschüre UNICEF
    Kinderfreundliche Gemeinde
  • Kindergarten – 1. Zyklus

    Die Schulzeit beginnt im Alter von 4 Jahren mit dem obligatorischen Kindergarten. Ausschlaggebend ist der so genannte «Stichtag». Wenn Ihr Kind vor dem  «Stichtag» das 4. Altersjahr vollendet hat, darf es ab August den Kindergarten besuchen. Ab Schuljahr 2017/18 gilt jeweils der 31. Juli als Stichtag.

    Wenn immer möglich, kann Ihr Kind den obligatorischen Kindergarten im Wohnquartier besuchen. Der Kindergarten erfasst und fördert die körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten und den Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes. Er unterstützt es beim Aufbauen von Selbständigkeit, Selbstvertrauen und eigenverantwortlichem Handeln. Das Spiel ist die Lern- und Lebensform des Kindergartenkindes. Der Kindergarten hilft dem Kind, die Anforderungen des täglichen Lebens zu erfüllen, und bereitet es auf die Primarschule vor. Alle Lehrpersonen orientieren sich am Bildungsgesetz und am Lehrplan 21.

    Durch die Verschiebung des Stichtages werden die Kindergartenkinder immer jünger. Ihre individuelle Entwicklung ist in der Folge weniger weit fortgeschritten: Die Kindergartenlehrpersonen spüren diese Auswirkungen bereits und müssen ihren Unterricht darauf ausrichten, da die Kinder zum Teil weniger eigenständig und eigenverantwortlich sind und der Umgang untereinander viel anspruchsvoller geworden ist.

    Im Rahmen der Schulentwicklung prüft die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Kollegium neue Modelle, um auf diese veränderte Situation zu reagieren.

  • Kleinklassen

    Für Schülerinnen und Schüler mit speziellen schulischen und sozialen Lernbedürfnissen gibt es Kleinklassen (mindestens 6, maximal 13 Kinder). Sie werden von heilpädagogisch ausgebildeten Lehrpersonen geführt, die gezielt auf die Probleme des einzelnen Kindes eingehen. Der Unterricht orientiert sich am Stufenlehrplan der Primarschule unter Berücksichtigung heilpädagogischer Aspekte.

  • Kultur – Die Vielfalt nimmt zu

    Die Schweiz ist heute mehr denn je ein Land mit einer ethnisch, kulturell, konfessionell und sozial vielfältigen Bevölkerung – diese Vielfalt spiegelt sich auch in der Primarstufe Reinach wider. Im Zuge von Globalisierung, Einwanderung und Integration, gesteigerter Mobilität, demografischem Wandel, Individualisierung und Wertewandel hat die Vielfalt der Kulturen und der Lebensformen deutlich zugenommen. Diese Vielfalt prägt unsere moderne Gesellschaft. Heterogenität ist Normalität – auch in unseren Klassenzimmern – unterschiedliche Voraussetzungen und Lernmöglichkeiten prägen den Schulalltag. Um als Gesellschaft bestehen zu können, müssen wir diese vorhandene Vielfalt an Herkunft, Glauben, Geschlecht, Behinderungen, Überzeugungen etc. anerkennen, wertschätzen und konstruktiv mit ihr umgehen. Bildung spielt dabei eine Schlüsselrolle – nur durch Bildung ist ein eigenverantwortliches, sinnerfülltes Leben und Teilhabe in einer sich stetig wandelnden Gesellschaft möglich.

  • L
  • Läuse

    Nachstehend finden Sie ein Merkblatt und einen Link und des Kantons zum Thema Kopfläuse, sowie Tipps wie man sie wieder los wird:

     

    www.baselland.ch

    Merkblatt Kopflaeuse
  • Lehrmittelfreiheit

    Ab dem Schuljahr 20/21 wird die geleitete Lehrmittelfreiheit gelten. Das heisst konkret: Zukünftig können Lehrpersonen der Primar- und Sekundarschule in allen Fächern selber entscheiden, welche Lehrmittel aus einer Liste von kantonal geprüften Lehrmitteln sie im Unterricht einsetzen. Gemäss dem Bildungsratsbeschluss vom 18. Dezember 2019 werden in einem ersten Schritt ab dem Schuljahr 20/21 alternative Lehrmittel für die Fächer Französisch und Englisch zur Verfügung stehen.

    Medienmitteilung-neue-Fremdsprachenlehrmittel

    Lehrmittelfreiheit_ab 2020-21

    Neue-Lehrmittelliste-Primarschule

  • Leitbild der Primarstufe Reinach

    Das Zusammenleben in der Gemeinschaft stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Die Lehrpersonen gestalten die Schulzeit für die ihnen anvertrauten Kinder optimal und antworten kompetent und differenziert auf die vielschichtigen Herausforderungen der modernen Gesellschaft. Dabei sind sie auf die Mitarbeit der Erziehungsberechtigten und Behörden angewiesen.

    Nachstehend finden Sie unser Leitbild „Gemeinsam engagiert lernen für die Zukunft!“

     

    Leitbild Schulfenster vom 29.11.18
  • Logopädischer Dienst

    Zeigt ein Kind Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung (in der gesprochenen und/oder der geschriebenen Sprache), in der Stimme oder im Redefluss, können sich Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen beim Logopädischen Dienst melden. Die Standorte befinden sich im Schulhaus Fiechten, an der Egertenstrasse und an der Aumattstrasse 75 (Leitung).

    Logopädischer Dienst Primarstufe Reinach:

    Frau Nathalie Schorr (Leitung)
    nathalie.schorr@primarstufereinach-bl.ch
    Standort Aumatten

     

    Standort Aumatten
    (Aumattstrasse 75)
    Tel. 079 802 05 07

    Sandort Fiechten
    (Fiechtenweg 72)
    Tel. 079 802 05 09

    Standort Egerten
    (Egertenstrasse 23)
    Tel. 079 802 05 08

     

    Logo Flyer Anmeldung logopädische Abklärung
  • M
  • Medienbildung im Kindergarten

    Spielend lernen von und mit Medien. Ein Pilotprojekt
    der Kindergärten Bärenweg & Burgstrasse, Reinach

    Mehr Informationen finden Sie in den nachstehenden Broschüren:

     

    Broschüre Medienbildung im Kindergarten

    Broschüre Medienbildung im Kindergarten erweitert

  • Musikschule

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Wohnsitz in Reinach können mit dem Eintritt in den Kindergarten bis zum Abschluss ihrer Ausbildung, jedoch höchstens bis zum 25. Altersjahr, den Unterricht an der Musikschule besuchen. Diese führt die Kinder und Jugendlichen zum selbständigen Musizieren und fördert die Freude und das Interesse an der Musik.

    Fächerangebot
    Die Musikschule bietet Unterricht an in der elementaren Musikerziehung (Grundkurse) sowie im vokalen (Gesang und Kinderchor) und instrumentalen Bereich (alle Instrumente, Ensembles, Orchester). Die Musikschule organisiert und führt im Auftrag der Primarschule in den ersten und zweiten Primarklassen Grundkurse durch. Diese sind im Stundenplan integriert, obligatorisch und kostenlos. Die jährlich erscheinende Broschüre mit dem detaillierten Kursangebot ist im Sekretariat der Musikschule oder im Stadtbüro (Gemeindezentrum) erhältlich sowie auch online unter folgendem Link abrufbar: www.musikschulereinach.ch

    Elternbeitrag
    Die Musikschule erhebt für die meisten Kurse einen Elternbeitrag, der semesterweise in Rechnung gestellt wird. Die Elternbeiträge sind ebenfalls in der Kursbroschüre und im Internet veröffentlicht.

    Anmeldung
    Anmeldeformulare können im Sekretariat der Musikschule bestellt werden oder über die Internetseite der Gemeinde Reinach abgerufen werden.

    Konzerte
    Die Schülerinnen und Schüler der Musikschule Reinach treten jährlich an über 40 Konzerten auf. Alle Veranstaltungen werden im Wochenblatt, auf der Internetseite und auf dem Veranstaltungskalender der Gemeinde publiziert.

  • P
  • Partnerschule

    Reinach ist Partnerschule des Instituts Primarstufe der Pädagogischen Hochschule Nordwestschweiz (PH FHNW). Während eines Schuljahres begleiten mehrere Zweiergruppen von Studierenden der Hochschule mehrere Stammklassen einer Partnerschule im Rahmen einzelner Praxistage und Blockwochen. Sie werden dabei von den ausbildenden Lehrpersonen („Praxislehrpersonen“) sowie einem/einer Mitarbeitenden der Hochschule („Partnerschulmoderator/in“) betreut. Die enge Kooperation zwischen Lehrenden der PH FHNW, Lehrpersonen und Studierenden ermöglicht zum einen, dass die Studierenden regelmässiger und langfristiger am Unterrichtsalltag teilnehmen können und einen vertieften Einblick in ihr zukünftiges Berufsfeld gewinnen. Zum anderen können so die Kooperationspartner einen konstruktiven Theorie-Praxis-Dialog pflegen und diesen als Anregung für die eigene Professionalisierung nutzen. Dies dient als Basis für eine begründbar gute pädagogische Schul- und Ausbildungspraxis. Mehr Infos zur Partnerschule finden Sie hier: www.web.fhnw.ch.

  • Psychomotorik

    Die Psychomotorik-Therapie beschäftigt sich hauptsächlich mit Kindern, die in ihrem Bewegungserleben und -verhalten eingeschränkt sind. Die Anmeldung zur Abklärung eines Kindes mit Verdacht auf eine psychomotorische Störung erfolgt durch die Kinderärztin/den Kinderarzt oder den Schulpsychologischen Dienst.

    Pädagogisch-therapeutisches Zentrum (Psychomotorik)

  • Pupil – Kommunikation Schule-Elternhaus

    Die Pupil App, wie Sie sie kennen, hat ihre Kapazitäten erreicht und muss ersetzt werden. Ab 15. Januar 2024 wird neu PUPIL Connect zum Einsatz kommen.

    Bitte Lesen Sie unbedingt die Elterninformation bevor Sie die Umstellung machen. Pupil Messenger wird Pupil Connect_Information Eltern

    Die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus/ Erziehungsberechtigten erfolgt vorwiegend mit dem Pupil Messenger, neu Pupil Connect. Sie können die Pupil App in jedem App-Store herunterladen und sich mit der E-Mailadresse, die auf der Schuladministration hinterlegt ist, anmelden. Damit haben Sie Zugang zum geschützten Elternportal unserer Primarstufe. Im Elternportal können Sie Absenzen erfassen und mit den Lehrpersonen Ihres Kindes im Chat Nachrichten austauschen. Die Lehrpersonen nutzen diesen Kanal, um Ihnen wichtige Informationen und Briefe/Dokumente zu senden. Auch die Schuladministration und die Schulleitung nutzen den Pupil Messenger, um Ihnen wichtige Informationen der Schule, die Ihr Kind betreffen, zuzustellen.

  • Q
  • Qualitätskonzept der Primarstufe Reinach (QR)

    Das QR der Primarstufe Reinach soll die aktuell hohe Schul- und Unterrichtsqualität sichern und eine kontinuierliche Weiterentwicklung ermöglichen.

    Es enthält Vereinbarungen und Leitplanken, wie die Qualität des Unterrichtens und des Lernens gepflegt und weiterentwickelt wird.

    Das QR ist eine Orientierungshilfe im Schulalltag. Die Umsetzung der Mindeststandards ist für Reinacher Lehrpersonen verpflichtend. Bereiche, die erst in Bearbeitung oder für die noch keine Mindeststandards ausgearbeitet sind, werden entsprechend gekennzeichnet.

    Das QR der Primarstufe Reinach soll Qualitätsansprüche nach innen und aussen fassbar machen. Die abschliessende Verantwortung für die Ausgestaltung des QR liegt bei der Schulleitung. Erweiterungen und Veränderungen können in Zusammenarbeit mit der Steuergruppe und den Qualitätskoordinatoren vorgenommen werden.

    Qualitätskonzept Primarstufe Reinach

  • R
  • Religionsunterricht

    Der Religionsunterricht an der Primarstufe Reinach wird seit vielen Jahren gemeinschaftlich ökumenisch von der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Landeskirche angeboten. Er steht allen Kindern der 1. – 6. Klasse der Primarschule ungeachtet der Glaubensrichtung offen und ist fester Bestandteil des Blockzeitenunterrichts. Der Religionsunterricht richtet sich nach dem gemeinsam verantworteten ökumenischen Lehrplan Basel-Landschaft.

    Abmeldungen vom Religionsunterricht sind direkt an die jeweiligen Pfarrämter resp. an die jeweilige Religionslehrperson der Klasse zu richten. Für Schülerinnen und Schüler, welche den Religionsunterricht nicht besuchen, besteht grundsätzlich im Rahmen des Blockzeitenunterrichts Schulpflicht. Die Betreuung, nicht aber die individuelle Beschulung, findet durch die Klassen- und/oder Fachperson statt.

    Weiterführende Informationen finden Sie hier:

    http://Römisch-Katholische Pfarrei St. Nikolaus Reinach

    Evangelisch-Reformierte Kirchgemeine Reinach

    Ökumenischer Lehrplan Kanton Basel-Landschaft

     

  • S
  • Schulärztlicher Dienst

    Alle Schülerinnen und Schüler haben Anrecht auf die zwei offiziellen Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten und in der 4. Primarklasse. In der 2. Sekundarklasse findet ein Schulärztliches Gespräch im Klassenverband statt und die Schülerinnen und Schüler haben Anrecht auf ein persönliches Beratungsgespräch. Diese Untersuchungen können auch privat erfolgen. Der Schulärztliche Dienst kümmert sich zudem um allgemeine gesundheitliche Probleme in den Kindergärten und Schulen.

     

    Liste der zuständigen Schulärzte und Schulärztinnen

    NameAdresseTelefon      Schulhaus
    Frau Dr. Andrea ArniMischelistrasse 19061 711 60 38      Primarstufe
    Frau Dr. Rischewski Claudia
    Herr Dr. Rischewski Johannes
    Mitteldorfstrasse 6061 711 74 44      Primarstufe
    Herr Dr. Schwarz ClaudeIm Reinacherhof 53061 717 80 70      6. Klasse Primarschule
    Herr Dr. Stanojevic DarkoBirsigtalstrasse 5061 712 12 50      6. Klasse Primarschule
    Herr Dr. Uhlmann RolfAngensteinerstrasse 22061 716 98 00      Primarstufe
  • Schulordnungen

    Der Schulbetrieb und das Zusammenleben in den Schulhausgemeinschaften und Kindergärten sind in der Allgemeinen Schulordnung abgefasst.

    Allgemeine Schulordnung
  • Schulprogramm Primarstufe

    Das Schulprogramm ist die Grundlage für die Arbeit an der Primarstufe Reinach. Das Bildungsgesetz des Kantons Basel-Landschaft (SGS 640) und die entsprechenden Verordnungen bilden seine Basis. Zu nennen sind insbesondere die Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule (SGS 641.11) sowie die Verordnung über die schulische Laufbahn (SGS 640.21). Eine weitere Grundlage des Schulprogramms ist das Leitbild der Primarstufe Reinach.

    Das Schulprogramm ist für alle Schulbeteiligten verbindlich und dient der Öffentlichkeit zur Information. Es beschreibt bzw. verweist auf gültige Strukturen, Abläufe und Prozesse.

    Das Schulprogramm wird regelmässig überprüft und angepasst.
    Die Schulleitung hat das Schulprogramm in den Schuljahren 2017 bis 2019 gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe überarbeitet.

    Schulprogramm Primarstufe Reinach (Version 2021)

  • Schulpsychologischer Dienst

    Bei Schulschwierigkeiten, Verhaltens- oder Entwicklungsauffälligkeiten können sich Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen an den Schulpsychologischen Dienst wenden. Dieser nimmt die notwendigen Abklärungen vor, berät die Beteiligten und stellt die Einteilungs- und Zuweisungsanträge. www.baselland.ch

  • Schulrat

    Der Schulrat ist eine unabhängige und selbständige Behörde mit 9 Mitgliedern und für die strategische Ausrichtung und richtungsweisenden Fragen der Reinacher Schulen zuständig. Indem der Schulrat die Aufsicht über die Primarstufe, die Sekundarschule sowie die Musikschule hat, sorgt er für ein einheitliches «Dach» über den Reinacher Schulen. Er ist «Brücke» zwischen der Öffentlichkeit und den Schulen, d.h. er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schulen ein und vermittelt die Anliegen der Schulen gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit. Der Schulrat ist Anstellungsbehörde für die Lehrpersonen mit unbefristeten Verträgen sowie für die Schulleitungen. Er genehmigt die Schulprogramme der verschiedenen Schulen. Die Schulen sind durch das Bildungsgesetz verpflichtet, interne und externe Evaluationen durchzuführen. Der Schulrat gewährleistet die Umsetzung der Massnahmen aus den Evaluationsergebnissen. Der Schulrat ist Beschwerde- und Rekursinstanz bei Entscheidungen der Schulleitungen. Er kann auf Antrag der Schulleitung den Schulausschluss von Schülerinnen und Schülern verfügen. Um Einblick in den Schulalltag und das Schulgeschehen zu haben, nimmt der Schulrat an schulischen Anlässen teil oder kann Schulbesuche machen.

    Gerne zeigen wir Ihnen den Dienstweg auf:

    Bei Fragen welche Ihr Kind oder seine Klasse betreffen, bei Problemen und Konflikten suchen Sie immer zuerst das Gespräch mit der betreffenden Lehr-/Fachperson. Wenn sich keine Lösung ergibt, keine Einigung erzielt, Sie mit einem Entscheid der Lehr-/Fachperson nicht einverstanden sind oder ein Konflikt zwischen Ihnen und der Lehr-/Fachpersonen nicht gelöst werden kann, empfiehlt es sich, die Schulleitung/Gesamtschulleitung einzubeziehen. Rekursinstanz für Entscheidungen der Schulleitung/Gesamtschulleitung ist der Schulrat. Entscheide des Schulrates können an den Regierungsrat des Kantons weitergezogen werden.

    Anliegen / Anträge / Beschwerde gelangen ausschliesslich via Dienstweg an den Schulrat.

    Erziehungsberechtigte → Lehr-/Fachperson → Schulleitung /Gesamtschulleitung → Schulrat

    Die Rolle des Schulrates ist in Konfliktfällen vermittelnd; es ist nicht Aufgabe des Schulrates, die eine oder andere Partei zu bevorzugen.

     

    Nachstehend Ihre Ansprechpartner im Reinacher Schulrat:

     

    Name/VornameTelefon Nr.
    Giger Gilbert (Präsident)079 635 23 10
    Burger Carmen (Vizepräsidentin)076 326 09 75
    Dessemontet Nathalie077 441 50 27
    Eusebio Eva077 422 32 52
    Möller Fabian
    Nussbaumer Karin076 580 17 97
    Stark Daniel079 329 54 96
    Styger Dominik
    von Sury Beatrix061 712 31 21

     

  • Schulsozialarbeit

    Die Schulsozialarbeit ist ein niederschwelliges, freiwilliges und kostenloses Angebot der Primar- und Sekundarschule für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrpersonen, Eltern und Behörden. Die Schulsozialarbeit hat eine Triage- und Beratungsfunktion. Sie fördert die Kompetenzen der Jugendlichen zur Lösung von persönlichen oder sozialen Problemen und begleitet sie individuell und kollektiv im Prozess des Erwachsenwerdens.

    Finden Sie erweiterte Informationen im untenstehenden Flyer:

    Schulsozialarbeit Flyer April 2020 Konzept Schulsozialarbeit Primarstufe Reinach
  • Schulweg

    Die Verantwortung für den Schulweg liegt bei den Erziehungsberechtigten.
    Siehe auch Medienmitteilung betreffend Provisorium Schulhaus Surbaum der Gemeinde Reinach vom 07.12.2021

    https://www.reinach-bl.ch/de/aktuell/news/meldungen-gemeinde/News-2021/Schulwegsicherheit.php

    Nachstehend ein Merkblatt der Kantonspolizei Basel-Landschaft.

    Polizei - Sicherer Schulweg
  • Schwimmen

    An der Primarstufe Reinach findet kein organisierter Schwimmunterricht statt. Besuche in der Badi sind Schwimmausflüge. Im Sommer bietet die Gemeinde Reinach Schwimmkurse an, die Flyer werden den Kindern jeweils vor den Sommerferien verteilt. Kinder ab 6 Jahren der Primarstufe Reinach erhalten für die Sommerferien eine Freikarte für die Reinacher Badi.

    Kurse in den Sommerferien
    Es werden Schwimmkurse für Kinder von 4 bis 12 Jahren angeboten. Die Schwimmkurse werden von gut ausgebildeten SchwimmlehrerInnen durchgeführt. Der Schwimmunterricht findet von Montag bis Freitag Vormittag (10 Mal) je nach Stärkegruppe von 09:00 bis 12:00 Uhr im Gartenbad Reinach statt. Um einen bestmöglichen Lerneffekt erzielen zu können, wird in unterschiedlichen Stärkeklassen und in kleiner Gruppengrösse unterrichtet.

    Zu gegebener Zeit werden wir gerne weitere Details publizieren.

     

     

  • SEB (Schulergänzende Betreuung)

    Reinach bietet den Eltern von Kindergarten– und Primarschulkindern ein schulergänzendes Betreuungsangebot. SEB steht für «Schulergänzende Betreuung». Unter der Leitung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen werden die Kinder in speziell dafür eingerichteten Räumen im Schulhaus Aumatten, Jungstrasse, Reinacherhof (Vollangebot) sowie Weiermatten und Fiechten (Mittagstisch) betreut. Erweiterte Angaben finden Sie in der Rubrik Schulumfeld unter «SEB».

     

    SEB Tageslager

    Ganztagesbetreuung für Kindergarten- und Primarschulkinder während den Schulferien.

    Reinach bietet während maximal 11 Wochen der Schulferien eine Tagesbetreuung in Form von Tageslagern unter pädagogisch geschulter Leitung an. Die Tageslager finden jeweils von 8 bis 18 Uhr an einem der beiden Standorte der SEB Aumatten oder Reinacherhof statt.

    Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Schulumfeld unter dem Stichwort «SEB».

    SEB Leitbild SEB Reinach Mittagstisch und Betreuung (deutsch) SEB Reinach Mittagstisch und Betreuung (englisch) SEB Anmeldeformular SEB Reinach Informationen u. Richtlinienab 1.7.2021 SEB Tarifliste gültig ab 1.10.2017 SEB Ferienbetreuung (deutsch)
  • Sekundarschule

    Die Klassenlehrperson bespricht mit den Eltern die schulische Situation des Kindes und macht einen Zuweisungsvorschlag in eines der drei Niveaus der Sekundarschule. Erziehungsberechtigte, die damit nicht einverstanden sind, melden ihr Kind für die Übertrittsprüfung an. Nach der Primarschule absolvieren alle Schülerinnen und Schüler die letzten drei Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Sekundarschule. Die Sekundarschule umfasst drei Anforderungsniveaus:

    > Niveau A (Allgemeine Anforderungen)

    > Niveau E (Erweiterte Anforderungen)

    > Niveau P (Progymnasiale Anforderungen)

    Die Sekundarschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine ihren Fähigkeiten entsprechende Bildung, die ihnen den Eintritt in eine berufliche Grundausbildung oder in eine weiterführende Schule ermöglicht. Sie fördert ihre Handlungsfähigkeit und ihr Verantwortungsbewusstsein. Beim Wechsel in die Sekundarschule werden die Schülerinnen und Schüler in neue, ihrem Anforderungsniveau entsprechende Klassen eingeteilt. Sie werden – vor allem im Niveau E und P – von mehreren Lehrpersonen unterrichtet. Die Sekundarschule ist kantonal, wird vom Kanton Basel-Landschaft finanziert und befindet sich in der Schulanlage Bachmatten. Knapp 500 Schüler/innen werden in Reinach von über 70 Lehrpersonen in den Anforderungs- und Leistungsniveaus A, E und P unterrichtet.

    Reinach bildet zusammen mit Aesch und Münchenstein einen Schulkreis. Die Einteilung erfolgt nicht zwingend in Reinach, sondern kann auch nach Aesch oder Münchenstein erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.sekreinach.ch

  • Seniorinnen und Senioren in der Schule

    Seit dem Schuljahr 2022/2023 läuft das Projekt «Seniorinnen und Senioren in der Schule» der Primarstufe Reinach. Dabei begleiten SeniorInnen ehrenamtlich einzelne Klassen während einem halben Tag in der Woche. Damit werden Begegnungen zwischen Kindern und älteren Menschen geschaffen, welche das Verständnis und die Toleranz zwischen den Generationen fördern.

    Die SeniorInnen unterstützen die SchülerInnen und Lehrpersonen im Unterricht und können die Klasse bei Ausflügen begleiten. Die SeniorInnen ersetzen keine Lehrpersonen, sondern handeln immer in Absprache mit diesen. Zudem unterstehen die SeniorInnen der Schweigepflicht und dürfen den Eltern und Erziehungsberechtigten keine Auskünfte zum Schulalltag geben.

  • Separative Sonderschulung im Kanton Basel-Landschaft

    Schüler/innen, die aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung nicht in Regelklassen unterrichtet werden können, haben die Möglichkeit in kantonalen Sonderschulen unterrichtet und gefördert zu werden. Diese separative Sonderschulung wird vom Kanton finanziert.

  • Spielen ist ein kindliches Grundbedürfnis

    Für Erwachsene ist Spielen meist nur ein unterhaltsamer Zeitvertreib – für ein Kind ist Spielen die «Hauptsache».
    Spielen ist ein Grundbedürfnis von Kindern und für die kindliche Entwicklung so wichtig wie Schlafen, Essen und Trinken. Und das gilt für jedes Kind gleichermassen, unabhängig von Kultur und Herkunft und davon, ob es eine Behinderung hat: Im Spiel sammelt es grundlegende Erfahrungen, erlebt Gefühle wie Stolz, Enttäuschung, Freude und Wut. Spielen ist der natürliche Weg eines jeden Kindes, sich mit der Welt vertraut zu machen, sie zu begreifen und auf sie einzuwirken. Spielen ist der kindliche Zugang zur Welt.
    Quelle: Bundeszentrale für gesunde Aufklärung, kindergesundheit-info.de

    Weitere Informationen zum Thema Spiel und Spielen für Kinder, Eltern und Schule der pädagogischen Hochschule Zürich finden Sie hier:
    Spielen Plus

  • Sprachliche Förderung im Kindergarten

    Fremdsprachige Kinder haben die Möglichkeit, einen sprachstützenden Unterricht (DaZ – Deutsch als Zweitsprache) zu besuchen. Dieser findet mindestens einmal pro Woche während der Kindergartenzeit statt. Der spielerisch gestaltete Unterricht erleichtert dem Kind den Zugang zu seinen deutschsprachigen Spielkameraden während der Kindergartenzeit. Das gemeinsame Spiel und der Kontakt auch in der Freizeit fördert das gegenseitige Verständnis für die verschiedenartigen Kulturen und die Besonderheiten der deutschen Sprache und hilft bei der späteren Eingliederung in die Primarschule.

  • U
  • Unterrichtszeiten Kindergarten

    Der Unterricht findet von Montag bis Freitag von 8.00–12.00 Uhr (Blockzeit) und an einem Nachmittag statt. Zwischen 8.00 und 8.30 dürfen die Kinder im Kindergarten individuell eintreffen. Am Dienstagnachmittag besuchen die Kinder des 1. KG-Jahres den Unterricht, die grossen KG-Kinder den Donnerstagnachmittag. Zeitliche Abweichungen vom Stundenplan sind möglich (siehe unter Veranstaltungen). In diesen Fällen werden die Erziehungsberechtigten frühzeitig informiert.

  • Unterrichtszeiten Primarschule

    Der Unterricht findet von Montag bis Freitag von 8.00–12.00 Uhr (Blockzeit) statt. Von 8.00 bis 8.30 besuchen die Kinder die Eingangslektion – diese ist für alle Kinder der Primarschule obligatorisch. Die Kinder der 1./2. Klasse haben am Dienstag- resp. Donnerstagnachmittag Unterricht. Die Kinder der 3. – 6. Klasse besuchen Unterricht an drei Nachmittagen gemäss individuellem Stundenplan. Zeitliche Abweichungen sind möglich (siehe unter Veranstaltungen). In diesen Fällen werden die Erziehungsberechtigten frühzeitig informiert.
    Bei Krankheit der Lehrperson am Vormittag wird Ihr Kind in jedem Fall in der Schule unterrichtet. Es fällt kein Unterricht am Vormittag aus – Ihr Kind muss den Unterricht besuchen, dies ist obligatorisch. Bei Krankheit der Lehrperson am Nachmittag des ersten Krankheitstages fällt der Unterricht aus. Haben Sie keine Betreuungsmöglichkeit für den Nachmittag, so können Sie Ihr Kind in jedem Fall in die Schule schicken – es wird dort betreut werden. Das Schulhaus Ihres Kindes erfasst zu Beginn des Schuljahres alle Kinder, welche am Nachmittag eine Betreuungsmöglichkeit benötigen. Melden Sie Ihr Kind für die Nachmittagsbetreuung an, so ist diese verbindlich. Kinder, welche den Mittagstisch und/oder die KiTa besuchen, werden in jedem Fall nachmittags in den Unterricht geschickt.

  • V
  • Veranstaltungen der Schulen

    Der Schulalltag wird bereichert durch wertvolle gemeinschaftsfördernde Aktivitäten wie Schulreisen, Exkursionen, Wanderungen, Waldtage, Theateraufführungen, Museums- und Konzertbesuche, Sportanlässe, Feste, Lager, Schulhausaktivitäten usw.

  • Versicherung/Sachschäden/Diebstahl

    Die Eltern müssen ihr Kind privat gegen Unfälle während des Unterrichts, während aller schulischen Aktivitäten sowie auf dem direkten Schulweg versichern. Für Sachschäden und Diebstähle besteht keine Schulversicherung. Für mutwillig verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten.

  • W
  • What’s up …..

    die neue Website für Familien, Kinder und Jugendliche…..

    Ob Fasnacht, Sportverein, Heimatmuseum, Filmtage, Blauring oder Tageseltern: Die Website „WHAT‘S UP“ informiert über das vielfältige Reinacher Angebot für die ganze Familie.

    Wer nach Freizeitaktivitäten, Institutionen oder Beratungsstellen in Reinach sucht, kann aus einer reichhaltigen Palette auswählen. Noch einfacher sind alle Angebote für die ganze Familie sowie Mitwirkungsmöglichkeiten und Beratungsstellen auf der Website www.reinach-bl.ch/fkj zu finden. Die Website stellt in den Kategorien „Säuglinge und Kleinkinder“, „Kinder“, „Jugendliche“ und „Familie“ Freizeitaktivitäten, Mitwirkungsmöglichkeiten und Beratungsstelle vor. Eltern finden hier weitere Informationen zur Mütter- und Väterberatung, zu den Spielgruppen, eine Auflistung der Spielplätze sowie Grillstellen und vieles mehr. Jugendliche können sich etwa zu den Filmtagen Reinach und zum Jugendhauses Palais noir oder über das Kinder- und Jugendbüro Reinach informieren.

    Zudem gibt es unzählige Freizeitaktivitäten für die ganze Familie: in Büchern und DVDs in der Gemeinde- und Schulbibliothek stöbern, einen Spaziergang in der Reinacher Heide geniessen, den Enten im Tierpark zuschauen, Märchenfiguren am Skulpturenweg entdecken, auf dem Vita Parcours Käppeli schwitzen oder dem FC Reinach beitreten. Die jeweiligen Links führen die Userinnen und User direkt zum entsprechenden Angebot. Der Inhalt der Website wurde von der Projektgruppe Netzwerk Jugend Reinach erstellt und wird laufend ergänzt.

    Wünschen Sie weitere Informationen? So folgen Sie bitte diesem Link:  www.reinach-bl.ch

  • Z
  • Zyklus 1 – der Wechsel in die Schule (1./2. Klasse)

    Beim Wechsel vom Kindergarten in die 1. Klasse der Unterstufe bespricht die Kindergartenlehrperson mit den Erziehungsberechtigten die körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Kompetenzen und den Entwicklungsstand jedes Kindes. Aufgrund ihrer fachlichen Beurteilung empfiehlt sie die entsprechende Einschulungsart. Die Schulleitung kann in Ausnahmefällen ein Gesuch der Eltern/Erziehungsberechtigten für die Wiederholung eines Kindergartenjahres bewilligen. In der Regel teilt die Schulleitung Ihr Kind aufgrund der verfügbaren Unterlagen in eine Klasse ein, in der die speziellen, individuellen Förderbedürfnissen am besten gewährleistet werden können (Grossklasse oder integrative Kleinklasse oder altersdurchmischtes Lernen).

  • Zyklus 2 – die Mittelstufe (3./4. & 5./6. Klasse)

    Die Mittelstufe dauert vier Jahre. Die Primarstufe Reinach hat sich im Grundsatz dafür entschieden, nach der 4. Klasse die Schülerinnen und Schüler zu neuen Lehrpersonen wechseln zu lassen. Da die Zahl der Fremdsprachen-Lektionen in der 3. und 4. Klasse je 3 Lektionen Französisch umfasst – zum Teil in Abteilungen -, und in der 5. und 6. Klasse zwei Französisch- sowie zwei Englisch-Lektionen erteilt werden, ist die Zusammenarbeit der Lehrpersonen in pädagogischen Teams sinnvoller. Dieses Modell wurde im Jahr 2018 evaluiert und wird bis auf Weiteres so belassen.

    Der Projekt-, Werkstatt- und Gruppenunterricht steht in der Mittelstufe vermehrt im Zentrum und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern selbst gesteuertes, entdeckendes Lernen sowie vertiefte Einblicke in unbekanntes Wissen. Dadurch steigen die Ansprüche für das Zusammenleben in der Gemeinschaft. Die Lehrpersonen engagieren sich, die Schulzeit für die ihnen anvertrauten Kinder optimal zu gestalten und auf die vielschichtigen Herausforderungen der modernen Gesellschaft kompetent und differenziert zu antworten. Sie erteilen stufengerechten, ganzheitlichen Unterricht, welcher der Individualität des Kindes Rechnung trägt und gleichzeitig die Klasse als soziales Gefüge pflegt und fördert.

    Alle Lehrpersonen orientieren sich am Bildungsgesetz, am Lehrplan Volksschulen Basel-Landschaft, am Schulprogramm und am pädagogischen Leitbild der Primarstufe Reinach. Die Mittelstufe vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine schulische Grundausbildung und bereitet sie auf den Besuch der Sekundarschule vor.