Für das Fernbleiben eines Kindes vom Unterricht benötigt die Lehrperson eine Abmeldung mit einer Begründung. Diese Meldung erfolgt mit Pupil. Die Klassenlehrpersonen haben für alle Kinder in der Klasse die Aufsichtspflicht. Sie sind verantwortlich dafür, mit den Eltern umgehend Kontakt aufzunehmen, wenn ein Kind ohne Abmeldung nicht zum Unterricht erscheint, da ihm auf dem Schulweg etwas zugestossen sein könnte. Es kann durchaus vorkommen, dass die Klassenlehrperson in solchen Situationen via Schuladministration die Polizei einschalten und eine Suchaktion einleiten muss. Daher muss jegliche Abwesenheit auf dem Elternportal des Pupil Messengers unter Absenzen erfasst und gemeldet werden.
Den Schülerinnen und Schülern des Kindergartens, der Primarschule stehen pro Schuljahr max. 4 Halbtage (Jokertage) zur Verfügung.
Jokertage dürfen nicht bei den Checks (P3 und P5) eingesetzt werden. Der Schulstoff und verpasste Prüfungen sind nach Vorgabe der Lehrpersonen aufzuarbeiten oder nachzuholen. Die Klassenlehrperson führt eine Kontrolle über die verwendeten Jokertage. Nicht benutzte Jokertage verfallen am Ende jedes Schuljahres.
Ausnahme Jokertag-Regelung:
Da es den interkulturellen Kalender in dieser Form für das aktuelle Schuljahr nicht mehr gibt, sind wir bemüht, Ihnen so rasch als möglich eine neue Lösung anzubieten. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.
Für weitergehende Dispensationen / Beurlaubungen ist bei der Lehrperson zuhanden der Schulleitung frühzeitig ein schriftliches Gesuch einzureichen. Das Gesuch muss 3 Wochen im Voraus bei der Schulleitung eingegangen sein. Später eintreffende Gesuche werden grundsätzlich nicht bewilligt. Allfällige Restguthaben von Jokertagen werden bei Beurlaubungen mit verrechnet.
Solche Dispensationen und Beurlaubungen (bereits ab 0.5 Tagen, über die normalen Jokertage hinaus) werden in der Regel nur einmal pro Zyklus bewilligt. (1. Zyklus: KG u. 1./2. Klasse – 2. Zyklus: 3.-6. Klasse)
Für die Bewilligung von Jokertagen (2 ganze oder 4 halbe Schultage) und zusätzlichen Beurlaubungen sind zuständig;
· Jokertage | Bewilligung durch die Lehrperson |
· Beurlaubungen ab 2 Tagen | Bewilligung durch die Schulleitung |
Nähere Informationen dazu stehen auf dem jährlich ausgehändigten resp. untenstehenden Ferienplan.
Urlaubsgesuch Formular Hohe religiöse Feiertage SJ 24-25 (Kanton Zürich)
Im Aumatt- und Fiechtenschulhaus werden seit dem Schuljahr 16/17 die 1. und 2. Klassen altersdurchmischt geführt (AdL-Klassen). Die Kinder der 1. und 2. Klasse lernen hier gemeinsam und profitieren voneinander. Vor- und rückgreifendes Lernen ist möglich. In den Schulhäusern Reinacherhof, Surbaum und Weiermatt werden noch bis 2023/24 Jahrgangsklassen geführt, danach erfolgt auch hier die Umstellung auf altersdurchmischtes Lernen.
In allen 1. und 2. Klassen sowie in den AdL-Klassen sind die Kinder mit ISF Heilpädagogik mit individuellen Lernzielen (siehe Erklärungen unter ISF) in der Regelklasse integriert und werden im Klassenverband gefördert.
Information zur Einführung AdL 1. Zyklus, Primarstufe Reinach, ab Schuljahr 2024/25
Der ALOR ist ein alternativer, externer Lernort innerhalb der Primarstufe Reinach.
Kinder mit entsprechendem Bedarf sollen dort für eine bestimmte Zeit zur Ruhe kommen und in einem geschützten Umfeld lernen können. Der ALOR kann zum einen von SchülerInnen freiwillig aufgesucht werden, in Absprache mit der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten.
Zum anderen können Schülerinnen, durch die Klassenlehrperson und nach mehreren erfolglos verlaufenen Disziplinarmassnahmen und nach Einbezug der Schulleitung (SGS 641.11 Verordnung Kindergarten und Primarschule, §§ 71-72c), bei Bedarf zugewiesen werden.
Beide Formen des Eintritts setzen die Einwilligung der Erziehungsberechtigten voraus.
Öffnungszeiten, Standort und Weg:
Der ALOR ist an folgenden Tagen geöffnet:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag: 13.45 bis 15.15 Uhr
Der ALOR ist im Provisorium an der Egertenstrasse 20 untergebracht. Der Weg in den ALOR liegt in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten.
ALOR-Team
Frau Désirée Cueni, Heilpädagogin
Frau Sandra Wehrli, Sozialpädagogin
E-Mail: alor@primarstufereinach-bl.ch
Telefon: 079 802 18 30
Telefon und E-Mail funktionieren ab 12. August 2024
Aus zeitlichen, fachlichen oder anderen Gründen können nicht alle Eltern ihre Kinder beim Lösen der Hausaufgaben unterstützen. Die Aufgabenstunde soll den Schülerinnen und Schüler ermöglichen, ihre Hausaufgaben an einem beaufsichtigten und ruhigen Ort zu erledigen. Auf einzelne Schülerfragen kann die Aufsichtsperson, welche eine pädagogische Ausbildung besitzt (Lehrperson oder Sozialpädagogin), eingehen.
Die Aufgabenstunde ist ein kostenloses Angebot der Primarstufe in Zusammenarbeit mit der Gemeinde.
Organisation
Verhaltensregeln
Details zu den Zeiten und Standorten finden Sie im untenstehenden Formular
Die Integrative Spezielle Förderung Begabungs- und Begabtenförderung (ISF BBF) findet primär in der Regelklasse durch individualisierenden, differenzierenden Unterricht statt. Sollte dieser nicht ausreichen, kann ein Kind im Pullout unterrichtet werden. Diese Massnahme setzt schulinterne Abklärungen der in Frage kommenden Kinder und verschiedene Gespräche voraus. Die Schulleitung trifft den Entscheid betreffend den Besuch des Pullout-Unterrichts. Dieser erfolgt in Kleingruppen durch eine speziell ausgebildete Fachperson.
Die Kosten für den ISF- und den Pullout-Unterricht trägt die Gemeinde.
Die Leseförderung ist ein wichtiges, tragendes Element des Spracherwerbs, im täglichen Unterricht verankert und fester Bestandteil des Lehrplans Volksschulen Basel-Landschaft. Dazu besuchen die Schülerinnen und Schüler regelmässig die Schulbibliotheken – verschiedene spezifische Angebote zur Leseförderung (Lesenachmittage-/Abende, Vorlese-Aktionen etc.) finden während des Schuljahres statt. In den Schulhäusern Aumatten, Fiechten und Surbaum gibt es zeitgemäss ausgestattete Schulbibliotheken. Die Schülerinnen und Schülerinnen und Schüler des Schulhauses Reinacherhof besuchen regelmässig die Schulbibliothek im Schulhaus Surbaum. Die Schülerinnen und Schüler der Schulhäuser Bachmatten II und Weiermatten besuchen die Gemeinde- und Schulbibliothek Reinach.
Die Gemeinde- und Schulbibliothek Reinach steht grundsätzlich allen Interessierten zur Benutzung offen.
Die Benutzung der Medien in den Bibliotheksräumen ist gratis. Für die Ausleihe werden Gebühren erhoben. Diese sind auf der Gebührenseite festgehalten. Jede Benutzerin und jeder Benutzer erhält einen persönlichen Ausweis. Dieser ist bei der Ausleihe vorzulegen.
Integrativ, kooperativ und kompetenzorientiert – das Bildungsangebot der Primarstufe
In der Primarstufe Reinach werden rund 1‘400 Schülerinnen und Schüler in durchschnittlich 20 Kindergärten und 62 Primarklassen (Gross- und Kleinklassen) unterrichtet; das Schulangebot der Primarstufe ist kommunal und wird von der Gemeinde finanziert.
Die Primarstufe Reinach wird von einer sechsköpfigen Schulleitung unter dem Vorsitz des Gesamtschulleiters geführt. Die Schulleitung führt die Schulen in pädagogischer, personeller, organisatorischer und administrativer Hinsicht. Rund 200 Lehr- und Fachpersonen vermitteln die im Lehrplan festgelegten fachlichen und sozialen Kompetenzen.
Im Kanton Basel-Landschaft werden die beiden Kindergarten- und Unterstufenjahre als 1. Zyklus bezeichnet; die 3. – 6. Klasse bilden den 2. Zyklus und die Sekundarstufe den 3. Zyklus (7. – 9. Klasse).
Der Lehrplan Volksschulen Basel-Landschaft definiert die erforderlichen sozialen, fachlichen und überfachlichen Kompetenzen über alle Zyklen hinweg. Er dient als Leitfaden für die schulische Laufbahn der Schülerinnen und Schüler über alle Schulstufen hinweg.
Bildungsangebot BL 2024Informationen zu den verschiedenen Checks (Check P3 und P5 auf Primarstufe und Check S2 und S3 auf Sekundarstufe).
Bildungsflyer 2019 Elterninfos ChecksFremdsprachige Kinder ohne genügend Deutschkenntnisse haben die Möglichkeit, in Gruppen von zwei bis sechs Kindern einen sprachunterstützenden Unterricht (DaZ – Deutsch als Zweitsprache) zu besuchen. Dieser findet mindestens einmal pro Woche integrativ oder separativ während der Unterrichtszeit statt. Der DaZ-Unterricht erleichtert dem Kind den Zugang zu seinen deutschsprachigen KlassenkameradInnen. Gemeinsames Spielen und Kontakt auch in der Freizeit fördert das gegenseitige Verständnis für die verschiedenartigen Kulturen. In Reinach haben die fremdsprachigen Kinder ohne genügend Deutschkenntnisse ab der Kindergartenzeit zwei Jahre und ab der 1.Klasse bis zu drei Jahren das Anrecht auf diese zusätzliche DaZ-Förderung.
Der Schulrat ist die oberste leitende Behörde der Primarstufe Reinach. Wann gelangen Sie an den Schulrat?
Bei Fragen, welche Ihr Kind oder seine Klasse betreffen, bei Problemen und Konflikten suchen Sie immer zuerst das Gespräch mit der betreffenden Lehr-/Fachperson. Wenn sich keine Lösung ergibt, keine Einigung erzielt, Sie mit einem Entscheid der Lehr-/Fachperson nicht einverstanden sind oder ein Konflikt zwischen Ihnen und der Lehr-/Fachpersonen nicht gelöst werden kann, empfiehlt es sich, die Schulleitung/Gesamtschulleitung einzubeziehen. Rekursinstanz für Entscheidungen der Schulleitung/Gesamtschulleitung ist der Schulrat. Entscheide des Schulrates können an den Regierungsrat des Kantons weitergezogen werden.
Anliegen / Anträge / Beschwerde gelangen ausschliesslich via Dienstweg an den Schulrat.
Erziehungsberechtigte → Lehr-/Fachperson → Schulleitung /Gesamtschulleitung → Schulrat
Digitale Medien gehören zu unserem Alltag und die Kinder wachsen damit auf. Das birgt nicht nur Chancen, sondern auch Gefahren. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder den kritischen Umgang mit Medien lernen. Dabei brauchen sie die Begleitung der Erwachsenen. Kennen Sie die Faustregel 3-6-9-12? Dahinter versteckt sich eine goldene Regel für den Umgang mit digitalen Medien des nationalen Programms zur Förderung der Medienkompetenz. Kein Bildschirm unter 3 Jahren, keine eigene Spielkonsole vor 6, kein Internet vor 9 und kein unbeaufsichtigtes Internet vor 12. Die vollständige Broschüre finden Sie zusammen mit weiteren Informationen als Download auf der Website: www.jugendundmedien.ch.
Nachstehend finden Sie eine Einverständniserklärung zwecks Zustimmung zur Veröffentlichung (gilt bis auf Widerruf) maximal jedoch bis zum Ausscheiden meines Kindes aus der Schule.
Die Pflichten und Rechte der Erziehungsberechtigten bzw. Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler sind im Bildungsgesetz und in den Verordnungen zum Bildungsgesetz beschrieben. Der Kontakt zwischen Eltern und Schule ist wichtig. Die Lehr- und Fachpersonen stehen den Eltern und Kindern für Gespräche, bei Fragen und Problemen zur Verfügung. Je mehr die Lehrpersonen über ein Kind wissen, desto besser können sie es verstehen und fördern. Nach Absprache mit der Lehr-/Fachperson können die Erziehungsberechtigten den Unterricht besuchen. Sie werden auch an Elternabende eingeladen. Bei einer sich anbahnenden Konfliktsituation ist es wichtig, dass Eltern zuerst das Gespräch mit der betreffenden Lehr-/Fachperson suchen, bevor sie sich an die Schulleitung/Gesamtschulleitung wenden. Kommt dennoch keine befriedigende Lösung über diese beiden Anlaufstellen zustande, ist die nächste Instanz der Schulrat (siehe auch D – Dienstweg). Im Rahmen der internen Evaluation der einzelnen Schulen können Eltern regelmässig zu Fragen der Unterrichtsqualität Stellung nehmen.
Merkblatt zum Schulweg der Kantonspolizei Basel-Landschaft; zusätzlich ein Flyer der Gemeinde zum Thema Schulweg.
Merkblatt zur Schulwegsicherung der Kantonspolizei Basel-Landschaft Elterntaxi-FlyerMit dem Eintritt Ihres Kindes in die Primarstufe beginnt für Sie als Familie ein neuer Lebensabschnitt: Ihr Kind lernt im Kindergarten und anschliessend in der Primarschule, sich ausserhalb des familiären Rahmens in einem grösseren sozialen Gefüge zu bewegen. Zusammen mit der Schule teilen Sie sich nun die Erziehungsaufgabe und -verantwortung. Wir freuen uns, dass Sie sich in Reinach niedergelassen haben (oder dies in Betracht ziehen) und Ihr Kind hier unterrichten lassen werden.
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehr-/Fachpersonen während der gesamten Schulzeit dient dem Wohl des Kindes und ist eine wichtige Grundlage für seine gesunde Entwicklung in dieser wichtigen Lebensphase. Die Verantwortung für die Erziehung Ihres Kindes liegt jedoch ausschliesslich bei Ihnen. Dazu gehört auch die Verantwortung für den Schulweg.
Die Familien- und Jugendberatung bietet Beratung und Begleitung für ganze Familien oder einzelne Familienmitglieder in Konfliktsituationen und Krisen an, z.B. bei Familien- und Partnerschaftsproblemen, emotionalen und sozialen Problemen von Kindern und Jugendlichen, Erziehungsschwierigkeiten sowie bei Schwierigkeiten infolge Trennung und Scheidung. Der Kostenbeitrag für Beratungen und Therapien richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen. Mehr Infos finden Sie hier: www.fjb-birseck.ch.
Die Schulferien des aktuellen und folgenden Schuljahres sind den Ferienplänen zu entnehmen, welche einmal pro Jahr den Schülern ausgehändigt werden.
Ferienplan 2024/25Die Schüler und Schülerinnen aus dem Kindergarten und der Primarschule Reinach können im Rahmen des freiwilligen Schulsports kostengünstig einen Sportkurs besuchen. Dies ist ein Angebot der Gemeinde Reinach, vertreten durch die Schulleitung, basierend auf den Grundlagen von Jugend + Sport.
Mehr Information unter diesem Link:
Flyer Reinach
Jedes Jahr ziehen Familien nach Reinach, welche keine oder nur sehr wenige Kenntnisse der deutschen Sprache haben. Um den Kindern die Integration in unseren deutschsprachigen Raum und in die Primarstufe Reinach zu erleichtern, führen wir Fremdsprachenklasse. Diese Klasse besteht aus max. 13 fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern im Alter zwischen 7 bis 13 Jahre und wird von zwei Lehrpersonen geführt, welche einen Grossteil der Zeit gemeinsam unterrichten und den Fokus auf den deutschen Spracherwerb legen. Die Kinder dieser Klasse haben Anrecht darauf, während höchstens einem Jahr in dieser Fremdsprachenklasse für Fremdsprachige unterrichtet zu werden. Ziel ist jedoch eine möglichst schnelle Eingliederung in eine reguläre Klasse der Primarstufe Reinach. Sobald deshalb ein Kind genug Deutsch versteht und spricht, um am Unterricht einer Klasse seiner Stufe teilnehmen zu können, findet eine allmähliche Integration in diese künftige Klasse statt.
Nach dem Wechsel in eine reguläre Klasse haben die Kinder, welche aus der Fremdsprachenklasse für Fremdsprachige kommen, während maximal weiteren drei Jahren Anrecht auf DaZ-Unterricht (Deutsch als Zweitsprache). Dieser Weg, zugezogene Kinder aus aller Welt in unser Schulsystem schrittweise zuerst in die Fremdsprachenklasse für Fremdsprachige und dann in eine reguläre Klasse zu integrieren, ist in der Primarstufe Reinach ein erfolgreiches Modell.
Es kommt vor, dass Dinge liegen bleiben. In diesem Falle können Sie oder Ihr Kind sich an die Klassenlehrperson oder an den zuständigen Hauswart wenden.
Eine erste Untersuchung findet mit 4 Jahren, also vor resp. zu Beginn des Kindergartens statt. Diese erfolgt durch den Kinderarzt, falls nicht vorhanden durch den Schularzt. Die zweite Untersuchung erfolgt dann in der 5. Klasse durch den Schularzt oder auf Wunsch der Eltern auch durch den Kinderarzt. Grundsätzlich sind Eltern gebeten, kranke Kinder zuhause zu behalten (nach Fieber mind. einen Tag fieberfrei).
Die Unfallversicherung ist obligatorisch und Sache der Eltern. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.schulgesundheit.bl.ch
Liste der zuständigen Schulärzte und Schulärztinnen
Name | Adresse | Telefon | Schulhaus |
Herr Dr. Müller Dominique | Mischelistrasse 19 | 061 711 60 38 | Primarstufe |
Frau Dr. Rischewski Claudia Herr Dr. Rischewski Johannes | Praxisgemeinschaft Mitteldorf Praxis für Gross und Klein | 061 711 74 44 | Primarstufe |
Herr Dr. Schwarz Claude | Im Reinacherhof 53 | 061 717 80 70 | 6. Klasse Primarschule |
Herr Dr. Stanojevic Darko | Birsigtalstrasse 5 | 061 712 15 50 | 6. Klasse Primarschule |
Herr Dr. Uhlmann Rolf | Angensteinerstrasse 22 | 061 716 98 00 | Primarstufe |
Nachstehend die Richtlinien über den Besuch der Schule, des Kindergartens und der familienergänzenden Betreuung (FEB) bei infektiösen Krankheiten oder Parasitenbefall.
Richtlinien Schulbesuch Krankheiten BasellandDurcharbeiten, Üben und Festigen sind anspruchsvolle Lernprozesse. Sie erfordern die beratende Anwesenheit einer Lehrperson, die durch Lernimpulse, Denkanstösse und Erläuterungen motiviert und das Üben abwechslungsreich und vielseitig gestaltet. Diese Tätigkeiten sind deshalb weitgehend in den Unterricht zu integrieren.
In der unterrichtsergänzenden Lernzeit bearbeiten die Schüler und Schülerinnen zu Hause individuell Aufträge, welche zur Erarbeitung und Vertiefung von Lerninhalten, zur Übung des im Unterricht Erlernten und zur Vor- und Nachbereitung von Lernkontrollen dienen.
Bei der Bemessung der Hausaufgaben soll die gesamte zeitliche Belastung durch Unterricht, Schulweg und ausserschulische Beanspruchung berücksichtigt werden.
Hausaufgaben sind sinnvoll
• wenn sie Bestandteil des Lernprozesses sind
• wenn sie selbständig gelöst werden können
• wenn sie der Erweiterung von Lernformen und Arbeitstechniken dienen
• wenn die Kinder dabei lernen, zunehmend den ausserunterrichtlichen Teil des Lernprozesses selbständig zu organisieren und zu gestalten.
Über Wochenenden, Feiertage und Ferien dürfen keine Hausaufgaben erteilt werden.
Für fremdsprachige Kinder der Primarstufe (Kindergarten + Primarschule) werden Kurse in deren Sprache und Kultur angeboten. Das Amt für Volksschulen hält die entsprechenden Anmeldeformulare für die Schulleitung bereit. Sie erhalten das gewünschte Formular bei der Klassenlehrperson Ihres Kindes oder unter folgendem Link.
20230920_DEF_HSK Verzeichnis SJ 2024_25
Manche Kinder brauchen eine Unterstützung, die weitergeht als nur ISF. Für sie kann eine separative oder integrative Sonderschulung die geeignete Massnahme sein. SonderschülerInnen, welche vom Miteinander mit RegelschülerInnen profitieren, können integrativ in einer Regelklasse unterrichtet werden. Die SonderschülerInnen erhalten zusätzlichen Unterstützung durch eine/n HeilpädagogIn oder eine/e SozialpädagogIn des Heilpädagogischen Zentrums. Da der Kanton den Unterricht von SonderschülerInnen in Regelklassen finanziert, werden beim Entscheid betreffend die Umsetzung dieser Sonderschulmassnahme die Abteilung für Sonderpädagogik (im Amt für Volksschulen) sowie die Schulleitung der Heilpädagogischen Schule einbezogen.
Sozialpädagogische integrierte SonderschülerInnen werden in der Regel einzeln integriert. Heilpädagogisch integrierte SonderschülerInnen werden in Gruppen von maximal fünf heilpädagogisch geförderten SonderschülerInnen zusammen mit maximal 17 RegelschülerInnen unterrichtet. Diese Klassen bezeichnet man als Integrationsklassen. Die Unterstützung der SonderschülerInnen in einer Integrationsklasse obliegt einer/einem HeilpädagogIn des Heilpädagogischen Zentrums. Die bis zu 17 RegelschülerInnen einer Integrationsklasse werden wie alle anderen RegelschülerInnen der Primarstufe Reinach entsprechend dem Lehrplan der Volksschule unterrichtet. Daneben profitieren sie vom Miteinander mit den maximal 5 begleiteten SonderschülerInnen.
Der ISF HP KG ermöglicht ein zusätzliches pädagogisches Angebot für alle Kindergartenkinder und ihre Bezugspersonen. Dieses richtet sich an Kinder mit besonderen Bedürfnissen, verzögertem Entwicklungsverlauf, Auffälligkeiten in verschiedenen Wahrnehmungsbereichen, an Kinder in Krisensituationen und an Kinder mit hohen Begabungen.
Der ISF HP KG ist zudem Beratungsstelle für Einschulungs- und Schulübergangsfragen.
Die Begleitung der Kinder durch die Fachstelle ist als Ergänzung zum Lern- und Spielangebot des Quartierkindergartens gedacht. Sie findet einzeln oder in kleinen Gruppen im Kindergarten oder an der Fachstelle statt.
Im Zentrum steht die individuelle Förderung jedes Kindes. Die kindliche Entwicklung wird in den Bereichen Wahrnehmung, Denkfähigkeit, Emotionalität, Sozialverhalten, Sprache und Bewegung unterstützt. Das Kind hat hier genügend Zeit und Ruhe, das zu lernen, was es noch nicht kann und seine Stärken auszuleben. Die Eigenständigkeit und das Selbstbewusstsein des Kindes werden gestärkt. Die Integration des Kindes in seine Kindergartenklasse wird positiv beeinflusst.
Das Angebot des ISF HP KGs ist freiwillig und kostenlos. Eine entsprechende Förderung kann nach einer Abklärung im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten erfolgen.
Mit der integrativen Speziellen Förderung (ISF) können Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich, die aber dennoch vom Miteinander in der Grossgruppe profitieren, im Regelklassenunterricht integriert werden.
Die Kinder, die mit ISF unterstützt werden, besuchen den Unterricht in der Regelklasse und werden von der Lehrperson für ISF Heil- oder Sozialpädagogik lektionenweise während der Unterrichtszeit gefördert. Die Förderung geschieht grundsätzlich in Absprache mit den Eltern und findet je nach Situation im Regelunterricht, in kleinen Fördergruppen oder alleine statt.
Die Integrative Spezielle Förderung Heilpädagogik mit individuellen Lernzielen (ISF HP mit ILZ) bedarf je nach Klassenstufe einer Empfehlung durch eine Fachstelle (SPD oder KJP) und eines
entsprechenden Entscheids durch die Schulleitung. Das Kind folgt in diesem Fächern Lernzielen, die seinem Bedarf angepasst sind. So wird es gefordert, aber nicht überfordert und kann Lernerfolge erfahren.
Demgegenüber benötigt die Integrative Spezielle Förderung Heilpädagogik ohne individuelle Lernziele (ISF HP ohne ILZ) keine Abklärung durch eine Fachstelle und wird zwischen den Lehrpersonen und den Eltern vereinbart. Das Kind folgt den Lernzielen der Klasse.
Die Integrative Spezielle Förderung Heilpädagogik im Kindergarten (ISF HP KG) ermöglicht ein zusätzliches pädagogisches Angebot für alle Kindergartenkinder und ihre Bezugspersonen. Dieses richtet sich an Kinder mit besonderen Bedürfnissen, verzögertem Entwicklungsverlauf oder Auffälligkeiten in verschiedenen Wahrnehmungsbereichen sowie an Kinder in Krisensituationen.
Die Integrative Spezielle Förderung im Kindergarten berät zudem bei Einschulungs- und Schulübergangsfragen.
Die Integrative Spezielle Förderung Sozialpädagogik (ISF SP) bedarf keiner Abklärung durch eine Fachstelle. Je nach Fragestellungen legt die Primarstufe Reinach den Eltern jedoch nahe, die Ursache für das Verhalten durch eine Fachstelle abklären zu lassen. Dies fördert das bessere Verständnis.
Die Integrative Spezielle Förderung Begabungs- und Begabtenförderung (ISF BBF) findet primär in der Regelklasse durch individualisierenden, differenzierenden Unterricht statt. Sollte dieser nicht ausreichen, kann ein Kind im Pullout unterrichtet werden. Diese Massnahme setzt schulinterne Abklärungen der in Frage kommenden Kinder und verschiedene Gespräche voraus. Die Schulleitung trifft den Entscheid betreffend den Besuch des Pullout-Unterrichts. Dieser erfolgt in Kleingruppen durch eine speziell ausgebildete Fachperson.
Die Kosten für den ISF- und den Pullout-Unterricht trägt die Gemeinde.
ISF FlyerDen Schülerinnen und Schülern des Kindergartens, der Primarschule stehen pro Schuljahr max. 4 Halbtage (Jokertage) zur Verfügung.
Jokertage dürfen nicht bei den Checks (P3 und P5) eingesetzt werden. Der Schulstoff und verpasste Prüfungen sind nach Vorgabe der Lehrpersonen aufzuarbeiten oder nachzuholen. Die Klassenlehrperson führt eine Kontrolle über die verwendeten Jokertage. Nicht benutzte Jokertage verfallen am Ende jedes Schuljahres.
Für weitergehende Dispensationen / Beurlaubungen ist bei der Lehrperson zuhanden der Schulleitung frühzeitig ein schriftliches Gesuch einzureichen. Das Gesuch muss 3 Wochen im Voraus bei der Schulleitung eingegangen sein. Später eintreffende Gesuche werden grundsätzlich nicht bewilligt. Allfällige Restguthaben von Jokertagen werden bei Beurlaubungen mit verrechnet.
Solche Dispensationen und Beurlaubungen (bereits ab 0.5 Tagen, über die normalen Jokertage hinaus) werden in der Regel nur einmal pro Zyklus bewilligt. (1. Zyklus: KG u. 1./2. Klasse – 2. Zyklus: 3.-6. Klasse)
Für die Bewilligung von Jokertagen (2 ganze oder 4 halbe Schultage) und zusätzlichen Beurlaubungen sind zuständig;
· Jokertage | Bewilligung durch die Lehrperson |
· Beurlaubungen ab 2 Tagen | Bewilligung durch die Schulleitung |
Ausnahme Jokertag-Regelung:
Urlaubsgesuch Formular Hohe religiöse Feiertage SJ 24-25 (Kanton Zürich)
Jugend+Sport – das grösste Sportförderungswerk des Bundes.
J+S bietet Sportkurse und Lager für Kinder und Jugendliche in rund 70 Sportarten und Disziplinen an. Jährlich finden über 63’000 Sportkurse oder Lager mit rund 850‘000 Teilnahmen von 530’000 Kindern und Jugendlichen statt. www.jugendundsport.ch
Die KJP ist nebst dem Schulpsychologischen Dienst (SPD) die zweite Fachstelle, die bei der Schule einen Antrag auf Unterstützung stellen kann.
Eine Anmeldung bei der KJP erfolgt durch die Eltern selbst, auf eigene Initiative oder auf Empfehlung der Schule.
Gedanken an ADHS, aber auch Verhalten, die es dem Kind erschweren seinen Platz in der Gruppe zu finden, können Anlässe zur Kontaktaufnahme sein. Ebenso ist ein Kontakt empfehlenswert, wenn die Familie eine schwierige Situation durchlebt, welche das Kind seelisch belastet.
Im Kindergarten ist die KJP die erste Fachstelle, die zur Beratung und Abklärung beigezogen wird.
Tel. 061 553 59 59
Email: zpg.binningen@pbl.ch
Psychiatrie Baselland
Angebot
Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:
• Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zur Mündigkeit
• Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes)
• Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien
• Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
• Sozialbeitrag der Gemeinde Reinach gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (Verordnung zum Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege vom 5.8.2008)
Auf lediglich wünschenswerte Behandlungen müssen Sie trotzdem nicht verzichten. Im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege können auch solche Leistungen erbracht werden. Sie werden aber nicht subventioniert und von der Zahnärztin oder vom Zahnarzt direkt mit Ihnen abgerechnet. Sie haben hier Anrecht auf den Sozialversicherungstarif.
Für sämtliche Behandlungen haben Sie die freie Zahnarztwahl im ganzen Kanton Basel-Landschaft. Ausserkantonale Behandlungen müssen beantragt werden. Der Entscheid liegt bei der Kantonszahnärztin.
Beitritt zur Behandlung
Der Beitritt zur Behandlung im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig. Er erfolgt regulär im Kindergarten, wenn das Kind den Kindergarten besucht, sonst im ersten Schuljahr. Ein späterer, individueller Beitritt ist nur mit einem gesunden oder kariessanierten Gebiss möglich. In den Kanton Zuziehende können kariesbefallene Zähne im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege sanieren lassen, erhalten aber keine Subventionen an diese Sanierung, es sei denn, sie seien am alten Wohnort in der Schweiz von der Schulzahnpflege betreut worden.
Die Beitrittserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Gemeinde zugestellt werden.
Brauchen Sie weitere Informationen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft, 061 511 64 15
Kinderbüro – Anlaufstelle für Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter / Mitsprache und Partizipation
Sich eine Meinung zu bilden und sich mitzuteilen bedingt, dass man Zugang zu Informationen hat. Im Zeitalter der digitalen Medien und dem fast uneingeschränkten Zugang zu Informationen ist es zwar wichtig, dass Kinder diesen Zugang erhalten, es ist jedoch genau so wichtig, dass Informationen entwicklungs- und altersgerecht vermittelt werden. Dies bedeutet, Informationen altersgerecht aufzubereiten und den Umgang mit Informationen und Medien zu fördern.
Das Kinderbüro nimmt Bedürfnisse und Anliegen entgegen und setzt sich für diese ein!
Kommunale und regionale Interessensvertretung auf Grundlage der Kinderrechte
Die Aufrechterhaltung einer Kinder- und Jugendpolitik, die Kinderrechte achtet, schützt und gewährleistet, hat verpflichtende Folgen. Die menschenrechtliche Dimension macht Kinder zu Rechtsträgern. Kinder und Jugendliche haben dabei das Recht nachzufragen, ob sie «alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Massnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte» (Art. 4) getroffen haben.
Der Kinderbeauftragte setzt sich parteiisch für Kinder ein!
Konzept und Projektarbeit
Gezielt und aufgrund von konkreten Bedürfnissen werden Projekte entwickelt und organisiert. Dabei werden relevante Personen miteinbezogen und vernetzt. Freizeit, Spiel und Bildung sind zentral für die gesunde Entwicklung eines Kindes. Besonders jüngere Kinder entwickeln sich beim Spielen und Entdecken dabei ihre Kreativität. Zudem fördern Spiel und Sport das soziale Lernen und stärken den Gemeinschaftssinn.
Bildungsprojekte haben das Ziel, das Kind auf die Herausforderungen des Erwachsenenlebens vorzubereiten und ihm die Achtung der grundlegenden Menschenrechte sowie Toleranz gegenüber anderen Menschen zu vermitteln. Eine zentrale Rolle spielt daher die Schule, welche diese Werte bei allen Massnahmen beachten sollte. Das Recht, seine Meinung zu äussern und gehört zu werden ist ebenfalls eines der Prinzipien der Konvention, dass bei der Anwendung aller Rechte von Kindern in allen Lebensbereichen berücksichtigt wird. Dies kann beispielsweise einen Schulhausneubau oder -umbau, eine Spielplatzgestaltung oder Fragen des Verkehrs in einem Quartier betreffen.
Konkrete Angebote:
> Drehscheibe Mischeli – betreuter Spielplatz und Mehrgeneartionenpark
> Kinderforum
> Mitwirkungsprozesse bei der Planung von öffentlichen Räumen
> Unicef Label Kinderfreundliche Gemeinde
> Ferienangebote
Kinderrechte
Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist als Menschenrechtsvertrag für Kinder und Jugendliche in der Schweiz seit 1997 verbindlich. Sie greift die Grundbedürfnisse von Menschen bis zum 18. Lebensjahr (Art. 1) in allen Lebensbereichen und -lagen auf. Die zentrale Botschaft der UN-Kinderrechtskonvention ist, dass Kinder Träger eigener Rechte sind. Für die Umsetzung der Kinderrechte ist in erster Linie der Staat zuständig. Dadurch sind die staatlichen Organe mit den Eltern dafür verantwortlich, dass Kinder und Jugendliche diese Rechte entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife (Art. 5) ausüben können. Bei der Umsetzung aller Bestimmungen der Kinderrechte sind die staatlichen Organe zudem aufgefordert, folgende vier Prinzipien zu berücksichtige
> Der Anspruch auf Gleichbehandlung (Art. 2)
> Das Recht auf vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls (Art. 3)
> Das Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung (Art. 6)
> Das Recht auf Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Art. 12)
Der Kinderbeauftragte, als Vertretung der Verwaltung, ist zuständig für kindergerechte Massnahmen im Sinne von Schutz, Förderung und Partizipation.
Unterstützung in Form von Adressen, Kampagnematerial und Hilfmittelempfehlungen
Der Kinderbauftragte unterstützt Kinder und Erwachsene in der Informationsbeschaffung und unterstützt in der Suche nach geeigneten und adäquaten Hilfsmitteln für Projekte und Bildungsnagebote.
Kontakt
Mirjam Strub
Kinderbeauftragte der Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 64 97
079 472 57 39
kinderbuero@reinach-bl.ch
Facebook: https://www.facebook.com/helpline.reinach
Projekte der Kinder und Jugendbeauftragten:
Whats Up: https://www.reinach-bl.ch/fkj/index.php
Sackgeldjobs: http://www.sackgeldjobs.ch/reinach/
Reinach Redet: http://www.reinach-redet.ch
Die Schulzeit beginnt im Alter von 4 Jahren mit dem obligatorischen Kindergarten. Ausschlaggebend ist der so genannte «Stichtag». Wenn Ihr Kind vor dem «Stichtag» das 4. Altersjahr vollendet hat, darf es ab August den Kindergarten besuchen. Ab Schuljahr 2017/18 gilt jeweils der 31. Juli als Stichtag.
Wenn immer möglich, kann Ihr Kind den obligatorischen Kindergarten im Wohnquartier besuchen. Der Kindergarten erfasst und fördert die körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten und den Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes. Er unterstützt es beim Aufbauen von Selbständigkeit, Selbstvertrauen und eigenverantwortlichem Handeln. Das Spiel ist die Lern- und Lebensform des Kindergartenkindes. Der Kindergarten hilft dem Kind, die Anforderungen des täglichen Lebens zu erfüllen, und bereitet es auf die Primarschule vor. Alle Lehrpersonen orientieren sich am Bildungsgesetz und am Lehrplan 21.
Durch die Verschiebung des Stichtages werden die Kindergartenkinder immer jünger. Ihre individuelle Entwicklung ist in der Folge weniger weit fortgeschritten: Die Kindergartenlehrpersonen spüren diese Auswirkungen bereits und müssen ihren Unterricht darauf ausrichten, da die Kinder zum Teil weniger eigenständig und eigenverantwortlich sind und der Umgang untereinander viel anspruchsvoller geworden ist.
Im Rahmen der Schulentwicklung prüft die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Kollegium neue Modelle, um auf diese veränderte Situation zu reagieren.
Für Schülerinnen und Schüler mit speziellen schulischen und sozialen Lernbedürfnissen gibt es Kleinklassen (mindestens 6, maximal 13 Kinder). Sie werden von heilpädagogisch ausgebildeten Lehrpersonen geführt, die gezielt auf die Probleme des einzelnen Kindes eingehen. Der Unterricht orientiert sich am Stufenlehrplan der Primarschule unter Berücksichtigung heilpädagogischer Aspekte.
Die Schweiz ist heute mehr denn je ein Land mit einer ethnisch, kulturell, konfessionell und sozial vielfältigen Bevölkerung – diese Vielfalt spiegelt sich auch in der Primarstufe Reinach wider. Im Zuge von Globalisierung, Einwanderung und Integration, gesteigerter Mobilität, demografischem Wandel, Individualisierung und Wertewandel hat die Vielfalt der Kulturen und der Lebensformen deutlich zugenommen. Diese Vielfalt prägt unsere moderne Gesellschaft. Heterogenität ist Normalität – auch in unseren Klassenzimmern – unterschiedliche Voraussetzungen und Lernmöglichkeiten prägen den Schulalltag. Um als Gesellschaft bestehen zu können, müssen wir diese vorhandene Vielfalt an Herkunft, Glauben, Geschlecht, Behinderungen, Überzeugungen etc. anerkennen, wertschätzen und konstruktiv mit ihr umgehen. Bildung spielt dabei eine Schlüsselrolle – nur durch Bildung ist ein eigenverantwortliches, sinnerfülltes Leben und Teilhabe in einer sich stetig wandelnden Gesellschaft möglich.
Nachstehend finden Sie ein Merkblatt und einen Link und des Kantons zum Thema Kopfläuse, sowie Tipps wie man sie wieder los wird:
Merkblatt Kopflaeuse Produkteempfehlung bei KopfläusenDas Zusammenleben in der Gemeinschaft stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Die Lehrpersonen gestalten die Schulzeit für die ihnen anvertrauten Kinder optimal und antworten kompetent und differenziert auf die vielschichtigen Herausforderungen der modernen Gesellschaft. Dabei sind sie auf die Mitarbeit der Erziehungsberechtigten und Behörden angewiesen.
Nachstehend finden Sie unser Leitbild „Gemeinsam engagiert lernen für die Zukunft!“
Leitbild Schulfenster vom 29.11.18
Zeigt ein Kind Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung (in der gesprochenen und/oder der geschriebenen Sprache), in der Stimme oder im Redefluss, können sich Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen beim Logopädischen Dienst melden. Die Standorte befinden sich im Schulhaus Fiechten, an der Egertenstrasse und an der Aumattstrasse 75 (Leitung).
Logopädischer Dienst Primarstufe Reinach:
Frau Nathalie Schorr (Leitung)
nathalie.schorr@primarstufereinach-bl.ch
Standort Aumatten
Standort Aumatten
(Aumattstrasse 75)
Tel. 079 802 05 07
Sandort Fiechten
(Fiechtenweg 72)
Tel. 079 802 05 09
Standort Egerten
(Egertenstrasse 23)
Tel. 079 802 05 08
Standort Surbaum
(Stockackerstrasse 5)
Tel. 079 802 05 29
Unter https://zischtig.ch finden Sie Unterlagen zum Thema Medien von Zischtig.ch
Spielend lernen von und mit Medien. Ein Pilotprojekt
der Kindergärten Bärenweg & Burgstrasse, Reinach
Mehr Informationen finden Sie in den nachstehenden Broschüren:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Wohnsitz in Reinach können mit dem Eintritt in den Kindergarten bis zum Abschluss ihrer Ausbildung, jedoch höchstens bis zum 25. Altersjahr, den Unterricht an der Musikschule besuchen. Diese führt die Kinder und Jugendlichen zum selbständigen Musizieren und fördert die Freude und das Interesse an der Musik.
Fächerangebot
Die Musikschule bietet Unterricht an in der elementaren Musikerziehung (Grundkurse) sowie im vokalen (Gesang und Kinderchor) und instrumentalen Bereich (alle Instrumente, Ensembles, Orchester). Die Musikschule organisiert und führt im Auftrag der Primarschule in den ersten und zweiten Primarklassen Grundkurse durch. Diese sind im Stundenplan integriert, obligatorisch und kostenlos. Die jährlich erscheinende Broschüre mit dem detaillierten Kursangebot ist im Sekretariat der Musikschule oder im Stadtbüro (Gemeindezentrum) erhältlich sowie auch online unter folgendem Link abrufbar: www.musikschulereinach.ch
Elternbeitrag
Die Musikschule erhebt für die meisten Kurse einen Elternbeitrag, der semesterweise in Rechnung gestellt wird. Die Elternbeiträge sind ebenfalls in der Kursbroschüre und im Internet veröffentlicht.
Anmeldung
Anmeldeformulare können im Sekretariat der Musikschule bestellt werden oder über die Internetseite der Gemeinde Reinach abgerufen werden.
Konzerte
Die Schülerinnen und Schüler der Musikschule Reinach treten jährlich an über 40 Konzerten auf. Alle Veranstaltungen werden im Wochenblatt, auf der Internetseite und auf dem Veranstaltungskalender der Gemeinde publiziert.
Reinach ist Partnerschule des Instituts Primarstufe der Pädagogischen Hochschule Nordwestschweiz (PH FHNW). Während eines Schuljahres begleiten mehrere Zweiergruppen von Studierenden der Hochschule mehrere Stammklassen einer Partnerschule im Rahmen einzelner Praxistage und Blockwochen. Sie werden dabei von den ausbildenden Lehrpersonen („Praxislehrpersonen“) sowie einem/einer Mitarbeitenden der Hochschule („Partnerschulmoderator/in“) betreut. Die enge Kooperation zwischen Lehrenden der PH FHNW, Lehrpersonen und Studierenden ermöglicht zum einen, dass die Studierenden regelmässiger und langfristiger am Unterrichtsalltag teilnehmen können und einen vertieften Einblick in ihr zukünftiges Berufsfeld gewinnen. Zum anderen können so die Kooperationspartner einen konstruktiven Theorie-Praxis-Dialog pflegen und diesen als Anregung für die eigene Professionalisierung nutzen. Dies dient als Basis für eine begründbar gute pädagogische Schul- und Ausbildungspraxis. Mehr Infos zur Partnerschule finden Sie hier: www.web.fhnw.ch.
Die Psychomotorik-Therapie beschäftigt sich hauptsächlich mit Kindern, die in ihrem Bewegungserleben und -verhalten eingeschränkt sind. Die Anmeldung zur Abklärung eines Kindes mit Verdacht auf eine psychomotorische Störung erfolgt durch die Kinderärztin/den Kinderarzt oder den Schulpsychologischen Dienst.
Die Pupil App, wie Sie sie kennen, hat ihre Kapazitäten erreicht und muss ersetzt werden. Ab 15. Januar 2024 wird neu PUPIL Connect zum Einsatz kommen.
Bitte Lesen Sie unbedingt die Elterninformation bevor Sie die Umstellung machen. Pupil Messenger wird Pupil Connect_Information Eltern
Die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus/ Erziehungsberechtigten erfolgt vorwiegend mit dem Pupil Messenger, neu Pupil Connect. Sie können die Pupil App in jedem App-Store herunterladen und sich mit der E-Mailadresse, die auf der Schuladministration hinterlegt ist, anmelden. Damit haben Sie Zugang zum geschützten Elternportal unserer Primarstufe. Im Elternportal können Sie Absenzen erfassen und mit den Lehrpersonen Ihres Kindes im Chat Nachrichten austauschen. Die Lehrpersonen nutzen diesen Kanal, um Ihnen wichtige Informationen und Briefe/Dokumente zu senden. Auch die Schuladministration und die Schulleitung nutzen den Pupil Messenger, um Ihnen wichtige Informationen der Schule, die Ihr Kind betreffen, zuzustellen.
Das QR der Primarstufe Reinach soll die aktuell hohe Schul- und Unterrichtsqualität sichern und eine kontinuierliche Weiterentwicklung ermöglichen.
Es enthält Vereinbarungen und Leitplanken, wie die Qualität des Unterrichtens und des Lernens gepflegt und weiterentwickelt wird.
Das QR ist eine Orientierungshilfe im Schulalltag. Die Umsetzung der Mindeststandards ist für Reinacher Lehrpersonen verpflichtend. Bereiche, die erst in Bearbeitung oder für die noch keine Mindeststandards ausgearbeitet sind, werden entsprechend gekennzeichnet.
Das QR der Primarstufe Reinach soll Qualitätsansprüche nach innen und aussen fassbar machen. Die abschliessende Verantwortung für die Ausgestaltung des QR liegt bei der Schulleitung. Erweiterungen und Veränderungen können in Zusammenarbeit mit der Steuergruppe und den Qualitätskoordinatoren vorgenommen werden.
Der Religionsunterricht an der Primarstufe Reinach wird seit vielen Jahren gemeinschaftlich ökumenisch von der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Landeskirche angeboten. Er steht allen Kindern der 1. – 6. Klasse der Primarschule ungeachtet der Glaubensrichtung offen und ist fester Bestandteil des Blockzeitenunterrichts. Der Religionsunterricht richtet sich nach dem gemeinsam verantworteten ökumenischen Lehrplan Basel-Landschaft.
Abmeldungen vom Religionsunterricht sind direkt an die jeweiligen Pfarrämter resp. an die jeweilige Religionslehrperson der Klasse zu richten. Abmeldungen sind jeweils nur auf Semeterende möglich. Ebenso sind die Klassenlehrperson und die Schuladministration schriftlich zu informieren. Für Schülerinnen und Schüler, welche den Religionsunterricht nicht besuchen, besteht grundsätzlich im Rahmen des Blockzeitenunterrichts Schulpflicht. Die Betreuung, nicht aber die individuelle Beschulung, findet durch die Klassen- und/oder Fachperson statt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
http://Römisch-Katholische Pfarrei St. Nikolaus Reinach
Evangelisch-Reformierte Kirchgemeine Reinach
Ökumenischer Lehrplan Kanton Basel-Landschaft
Alle Schülerinnen und Schüler haben Anrecht auf die zwei offiziellen Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten und in der 4. Primarklasse. In der 2. Sekundarklasse findet ein Schulärztliches Gespräch im Klassenverband statt und die Schülerinnen und Schüler haben Anrecht auf ein persönliches Beratungsgespräch. Diese Untersuchungen können auch privat erfolgen. Der Schulärztliche Dienst kümmert sich zudem um allgemeine gesundheitliche Probleme in den Kindergärten und Schulen.
Liste der zuständigen Schulärzte und Schulärztinnen
Name | Adresse | Telefon | Schulhaus |
Frau Dr. Andrea Arni | Mischelistrasse 19 | 061 711 60 38 | Primarstufe |
Frau Dr. Rischewski Claudia Herr Dr. Rischewski Johannes | Mitteldorfstrasse 6 | 061 711 74 44 | Primarstufe |
Herr Dr. Schwarz Claude | Im Reinacherhof 53 | 061 717 80 70 | 6. Klasse Primarschule |
Herr Dr. Stanojevic Darko | Birsigtalstrasse 5 | 061 712 12 50 | 6. Klasse Primarschule |
Herr Dr. Uhlmann Rolf | Angensteinerstrasse 22 | 061 716 98 00 | Primarstufe |
Der Schulbetrieb und das Zusammenleben in den Schulhausgemeinschaften und Kindergärten sind in der Allgemeinen Schulordnung abgefasst.
Allgemeine SchulordnungDas Schulprogramm ist die Grundlage für die Arbeit an der Primarstufe Reinach. Das Bildungsgesetz des Kantons Basel-Landschaft (SGS 640) und die entsprechenden Verordnungen bilden seine Basis. Zu nennen sind insbesondere die Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule (SGS 641.11) sowie die Verordnung über die schulische Laufbahn (SGS 640.21). Eine weitere Grundlage des Schulprogramms ist das Leitbild der Primarstufe Reinach.
Das Schulprogramm ist für alle Schulbeteiligten verbindlich und dient der Öffentlichkeit zur Information. Es beschreibt bzw. verweist auf gültige Strukturen, Abläufe und Prozesse.
Das Schulprogramm wird regelmässig überprüft und angepasst.
Die Schulleitung hat das Schulprogramm in den Schuljahren 2017 bis 2019 gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe überarbeitet.
Bei Schulschwierigkeiten, Verhaltens- oder Entwicklungsauffälligkeiten können sich Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen an den Schulpsychologischen Dienst wenden. Dieser nimmt die notwendigen Abklärungen vor, berät die Beteiligten und stellt die Einteilungs- und Zuweisungsanträge. www.baselland.ch
Der Schulrat ist eine unabhängige und selbständige Behörde mit aktuell 6 Mitgliedern und für die strategische Ausrichtung und richtungsweisenden Fragen der Reinacher Schulen zuständig. Indem der Schulrat die Aufsicht über die Primarstufe, die Sekundarschule sowie die Musikschule hat, sorgt er für ein einheitliches «Dach» über den Reinacher Schulen. Er ist «Brücke» zwischen der Öffentlichkeit und den Schulen, d.h. er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schulen ein und vermittelt die Anliegen der Schulen gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit. Der Schulrat ist Anstellungsbehörde für die Lehrpersonen mit unbefristeten Verträgen sowie für die Schulleitungen. Er genehmigt die Schulprogramme der verschiedenen Schulen. Die Schulen sind durch das Bildungsgesetz verpflichtet, interne und externe Evaluationen durchzuführen. Der Schulrat gewährleistet die Umsetzung der Massnahmen aus den Evaluationsergebnissen. Der Schulrat ist Beschwerde- und Rekursinstanz bei Entscheidungen der Schulleitungen. Er kann auf Antrag der Schulleitung den Schulausschluss von Schülerinnen und Schülern verfügen. Um Einblick in den Schulalltag und das Schulgeschehen zu haben, nimmt der Schulrat an schulischen Anlässen teil oder kann Schulbesuche machen.
Gerne zeigen wir Ihnen den Dienstweg auf:
Bei Fragen, welche Ihr Kind oder seine Klasse betreffen, bei Problemen und Konflikten suchen Sie immer zuerst das Gespräch mit der betreffenden Lehr-/Fachperson. Wenn sich keine Lösung ergibt, keine Einigung erzielt, Sie mit einem Entscheid der Lehr-/Fachperson nicht einverstanden sind oder ein Konflikt zwischen Ihnen und der Lehr-/Fachpersonen nicht gelöst werden kann, empfiehlt es sich, die Schulleitung/Gesamtschulleitung einzubeziehen. Rekursinstanz für Entscheidungen der Schulleitung/Gesamtschulleitung ist der Schulrat. Entscheide des Schulrates können an den Regierungsrat des Kantons weitergezogen werden.
Anliegen / Anträge / Beschwerde gelangen ausschliesslich via Dienstweg an den Schulrat.
Erziehungsberechtigte → Lehr-/Fachperson → Schulleitung /Gesamtschulleitung → Schulrat
Die Rolle des Schulrates ist in Konfliktfällen vermittelnd; es ist nicht Aufgabe des Schulrates, die eine oder andere Partei zu bevorzugen.
Nachstehend Ihre Ansprechpartner im Reinacher Schulrat:
Name/Vorname | Telefon Nr. |
Giger Gilbert (Präsident) | 079 635 23 10 |
Möller Fabian (Vizepräsident) | |
Dessemontet Nathalie | 077 441 50 27 |
Nussbaumer Karin | 076 580 17 97 |
Styger Dominik | |
von Sury Béatrix (Gemeinderätin) | |
Waller Sabrina | |
Die Schulsozialarbeit ist ein niederschwelliges, freiwilliges und kostenloses Angebot der Primar- und Sekundarschule für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrpersonen, Eltern und Behörden. Die Schulsozialarbeit hat eine Triage- und Beratungsfunktion. Sie fördert die Kompetenzen der Jugendlichen zur Lösung von persönlichen oder sozialen Problemen und begleitet sie individuell und kollektiv im Prozess des Erwachsenwerdens.
Finden Sie erweiterte Informationen im untenstehenden Flyer:
Schulsozialarbeit Flyer Juli 2024 Konzept Schulsozialarbeit Primarstufe ReinachDie Verantwortung für den Schulweg liegt bei den Erziehungsberechtigten.
Nachstehend ein Merkblatt der Kantonspolizei Basel-Landschaft.
Empfehlungen zum Bestreiten des Schulwegs
Die Primarstufe Reinach macht zum Bestreiten des Schulwegs folgende Empfehlungen:
Wenn Kinder mit einem Fahrzeug (Trottinett oder Velo) zur Schule kommen, müssen sie es beim Schulhaus am dafür vorgesehenen Ort parkieren. Die Schule übernimmt bei Diebstahl eines Fahrzeugs keine Haftung
Polizei - Sicherer SchulwegAn der Primarstufe Reinach findet kein organisierter Schwimmunterricht statt. Besuche in der Badi sind Schwimmausflüge. Im Sommer bietet die Gemeinde Reinach Schwimmkurse an, die Flyer werden den Kindern jeweils vor den Sommerferien verteilt. Kinder ab 6 Jahren der Primarstufe Reinach erhalten für die Sommerferien eine Freikarte für die Reinacher Badi.
Kurse in den Sommerferien
Es werden Schwimmkurse für Kinder von 4 bis 12 Jahren angeboten. Die Schwimmkurse werden von gut ausgebildeten SchwimmlehrerInnen durchgeführt. Der Schwimmunterricht findet von Montag bis Freitagvormittag (10 Mal) je nach Stärkegruppe von 09:00 bis 12:00 Uhr im Gartenbad Reinach statt. Um einen bestmöglichen Lerneffekt erzielen zu können, wird in unterschiedlichen Stärkeklassen und in kleiner Gruppengrösse unterrichtet.
Zu gegebener Zeit werden wir gerne weitere Details publizieren.
Reinach bietet den Eltern von Kindergarten– und Primarschulkindern ein schulergänzendes Betreuungsangebot. SEB steht für «Schulergänzende Betreuung». Unter der Leitung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen werden die Kinder in speziell dafür eingerichteten Räumen im Schulhaus Aumatten, Jungstrasse, Reinacherhof (Vollangebot) sowie Weiermatten und Fiechten (Mittagstisch) betreut. Erweiterte Angaben finden Sie in der Rubrik Schulumfeld unter «SEB».
Ganztagesbetreuung für Kindergarten- und Primarschulkinder während den Schulferien.
Reinach bietet während maximal 11 Wochen der Schulferien eine Tagesbetreuung in Form von Tageslagern unter pädagogisch geschulter Leitung an. Die Tageslager finden jeweils von 8 bis 18 Uhr an einem der beiden Standorte der SEB Aumatten oder Reinacherhof statt.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Schulumfeld unter dem Stichwort «SEB».
SEB Leitbild SEB Reinach Mittagstisch und Betreuung (deutsch) SEB Reinach Mittagstisch und Betreuung (englisch) SEB Anmeldeformular SEB Reinach Informationen u. Richtlinien ab 1.7.2021 SEB Tarifliste gültig ab 1.10.2017 SEB Ferienbetreuung (deutsch)Die Klassenlehrperson bespricht mit den Eltern die schulische Situation des Kindes und macht einen Zuweisungsvorschlag in eines der drei Niveaus der Sekundarschule. Erziehungsberechtigte, die damit nicht einverstanden sind, melden ihr Kind für die Übertrittsprüfung an. Nach der Primarschule absolvieren alle Schülerinnen und Schüler die letzten drei Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Sekundarschule. Die Sekundarschule umfasst drei Anforderungsniveaus:
> Niveau A (Allgemeine Anforderungen)
> Niveau E (Erweiterte Anforderungen)
> Niveau P (Progymnasiale Anforderungen)
Die Sekundarschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine ihren Fähigkeiten entsprechende Bildung, die ihnen den Eintritt in eine berufliche Grundausbildung oder in eine weiterführende Schule ermöglicht. Sie fördert ihre Handlungsfähigkeit und ihr Verantwortungsbewusstsein. Beim Wechsel in die Sekundarschule werden die Schülerinnen und Schüler in neue, ihrem Anforderungsniveau entsprechende Klassen eingeteilt. Sie werden – vor allem im Niveau E und P – von mehreren Lehrpersonen unterrichtet. Die Sekundarschule ist kantonal, wird vom Kanton Basel-Landschaft finanziert und befindet sich in der Schulanlage Bachmatten. Knapp 500 Schüler/innen werden in Reinach von über 70 Lehrpersonen in den Anforderungs- und Leistungsniveaus A, E und P unterrichtet.
Reinach bildet zusammen mit Aesch und Münchenstein einen Schulkreis. Die Einteilung erfolgt nicht zwingend in Reinach, sondern kann auch nach Aesch oder Münchenstein erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.sekreinach.ch
Seit dem Schuljahr 2022/2023 läuft das Projekt «Seniorinnen und Senioren in der Schule» der Primarstufe Reinach. Dabei begleiten SeniorInnen ehrenamtlich einzelne Klassen während einem halben Tag in der Woche. Damit werden Begegnungen zwischen Kindern und älteren Menschen geschaffen, welche das Verständnis und die Toleranz zwischen den Generationen fördern.
Die SeniorInnen unterstützen die SchülerInnen und Lehrpersonen im Unterricht und können die Klasse bei Ausflügen begleiten. Die SeniorInnen ersetzen keine Lehrpersonen, sondern handeln immer in Absprache mit diesen. Zudem unterstehen die SeniorInnen der Schweigepflicht und dürfen den Eltern und Erziehungsberechtigten keine Auskünfte zum Schulalltag geben.
Schüler/innen, die aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung nicht in Regelklassen unterrichtet werden können, haben die Möglichkeit in kantonalen Sonderschulen unterrichtet und gefördert zu werden. Diese separative Sonderschulung wird vom Kanton finanziert.
Was Sie als Eltern tun können:
1. Tägliches Zuhören und Vertrauen aufbauen
Nehmen Sie sich jeden Tag Zeit, um mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse zu sprechen. Fragen Sie gezielt nach, wie der Tag verlaufen ist. Geben Sie Ihrem Kind das Gefühl, dass es Ihnen alles erzählen kann, was ihm seltsam vor-kommt oder Angst macht. Bestärken Sie es darin, offen über negative Erfahrungen zu sprechen, und zeigen Sie Verständnis für seine Gefühle. Ein Kind, das weiss, dass es ernst genommen wird, wird eher bereit sein, Ihnen von bedrohlichen Situationen zu berichten.
2. Verhalten in Gefahrensituationen besprechen und üben
Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, wie es sich verhalten soll, wenn es von einem Fremden angesprochen wird. Üben Sie regelmässig einfache, aber wichtige Verhaltensregeln:
Abstand halten: Ihr Kind sollte lernen, mindestens zwei Meter Abstand zu einem fremden Fahrzeug zu halten und auf Zurufe nicht zu reagieren.
Keine Geschenke annehmen: Erklären Sie, dass es keine Geschenke oder Mitfahrangebote von Unbekannten annehmen darf.
Nicht ins Auto steigen: Betonen Sie, dass es niemals zu einer fremden Person ins Auto steigen darf, auch nicht, wenn diese behauptet, von Ihnen geschickt worden zu sein. Ihr Kind muss wissen, dass Sie es immer vorab informieren, wenn es von jemand anderem abgeholt wird.
3. Präventive Massnahmen für den Alltag
Hilfe holen: Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wo es sich auf dem Schulweg oder Spielplatz Hilfe holen kann – sei es in einem Geschäft, bei einer Kassiererin oder bei Passanten.
In Gruppen unterwegs sein: Ermutigen Sie Ihr Kind, nach Möglichkeit nie allein zur Schule oder zum Spielplatz zu gehen, sondern sich einer Gruppe von Kindern anzuschliessen.
Keine Namen sichtbar: Achten Sie darauf, dass der Name Ihres Kindes nicht von aussen auf Kleidungsstücken oder der Schultasche erkennbar ist. Ein Fremder könnte dies ausnutzen, um Vertrauen zu erschleichen.
4. Selbstbewusstsein und Respekt fördern
Ein starkes Selbstbewusstsein ist ein effektiver Schutz für Ihr Kind. Schaffen Sie zu Hause eine Atmosphäre, in der Ihr Kind Respekt erfährt und Vertrauen in seine Fähigkeiten entwickelt. Ein Kind, das sich selbstbewusst fühlt, wird eher in der Lage sein, sich in kritischen Situationen richtig zu verhalten und sich Hilfe zu holen.
5. Wichtige Notfallregeln vermitteln
Notrufnummer 117: Ihr Kind sollte die Notrufnummer 117 kennen und wissen, dass es in jeder Gefahrensituation kostenlos die Polizei anrufen kann, sei es vom Handy oder via Smartwatch.
Erklären und besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie es sich konkret in bestimmten Situationen verhalten soll:
Weitergehen oder laut schreien: Falls es von einem Fremden bedrängt wird, sollte es sofort weitergehen oder laut um Hilfe rufen. Täter versuchen oft, unbemerkt zu bleiben, und werden durch Aufmerksamkeit abgeschreckt.
Herz und Bauch ernst nehmen: Ihr Kind soll einem schlechten / unguten Gefühl trauen. Ist dem Kind eine Situation aus irgendwelchen Gründen nicht geheuer, soll es gehen und vertraute Orte / Menschen aufsuchen.
Nicht wegrennen: Sagen Sie Ihrem Kind, dass es in der Regel nicht wegrennen soll, ausser es gibt keine andere Möglichkeit. In der Panik könnte es sich im Strassenverkehr in Gefahr bringen.
Absprachen einhalten: Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie wichtig es ist, pünktlich zu sein und getroffene Absprachen einzuhalten. Seien Sie auch selbst ein Vorbild, indem Sie Ihre Versprechen einhalten und Ihr Kind darüber informieren, wo Sie erreichbar sind.
Durch regelmässige Gespräche können wir gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Kinder sich sicher fühlen und in kritischen Situationen richtig handeln.
Leitfaden „Kinder im Umgang mit Unbekannten“
Broschüre „Ihr Kind, allein unterwegs – so schützen Sie es trotzdem“
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag von 8.00–12.00 Uhr (Blockzeit) und an einem Nachmittag statt. Zwischen 8.00 und 8.30 dürfen die Kinder im Kindergarten individuell eintreffen. Am Dienstagnachmittag besuchen die Kinder des 1. KG-Jahres den Unterricht, die grossen KG-Kinder den Donnerstagnachmittag. Zeitliche Abweichungen vom Stundenplan sind möglich (siehe unter Veranstaltungen). In diesen Fällen werden die Erziehungsberechtigten frühzeitig informiert.
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag von 8.00–12.00 Uhr (Blockzeit) statt. Von 8.00 bis 8.30 besuchen die Kinder die Eingangslektion – diese ist für alle Kinder der Primarschule obligatorisch. Die Kinder der 1./2. Klasse haben am Dienstag- resp. Donnerstagnachmittag Unterricht. Die Kinder der 3. – 6. Klasse besuchen Unterricht an drei Nachmittagen gemäss individuellem Stundenplan. Zeitliche Abweichungen sind möglich (siehe unter Veranstaltungen). In diesen Fällen werden die Erziehungsberechtigten frühzeitig informiert.
Bei Krankheit der Lehrperson am Vormittag wird Ihr Kind in jedem Fall in der Schule unterrichtet. Es fällt kein Unterricht am Vormittag aus – Ihr Kind muss den Unterricht besuchen, dies ist obligatorisch. Bei Krankheit der Lehrperson am Nachmittag des ersten Krankheitstages fällt der Unterricht aus. Haben Sie keine Betreuungsmöglichkeit für den Nachmittag, so können Sie Ihr Kind in jedem Fall in die Schule schicken – es wird dort betreut werden. Das Schulhaus Ihres Kindes erfasst zu Beginn des Schuljahres alle Kinder, welche am Nachmittag eine Betreuungsmöglichkeit benötigen. Melden Sie Ihr Kind für die Nachmittagsbetreuung an, so ist diese verbindlich. Kinder, welche den Mittagstisch und/oder die KiTa besuchen, werden in jedem Fall nachmittags in den Unterricht geschickt.
Der Schulalltag wird bereichert durch wertvolle gemeinschaftsfördernde Aktivitäten wie Schulreisen, Exkursionen, Wanderungen, Waldtage, Theateraufführungen, Museums- und Konzertbesuche, Sportanlässe, Feste, Lager, Schulhausaktivitäten usw.
Die Eltern müssen ihr Kind privat gegen Unfälle während des Unterrichts, während aller schulischen Aktivitäten sowie auf dem direkten Schulweg versichern. Für Sachschäden und Diebstähle besteht keine Schulversicherung. Für mutwillig verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten.
die neue Website für Familien, Kinder und Jugendliche…..
Ob Fasnacht, Sportverein, Heimatmuseum, Filmtage, Blauring oder Tageseltern: Die Website „WHAT‘S UP“ informiert über das vielfältige Reinacher Angebot für die ganze Familie.
Wer nach Freizeitaktivitäten, Institutionen oder Beratungsstellen in Reinach sucht, kann aus einer reichhaltigen Palette auswählen. Noch einfacher sind alle Angebote für die ganze Familie sowie Mitwirkungsmöglichkeiten und Beratungsstellen auf der Website www.reinach-bl.ch/fkj zu finden. Die Website stellt in den Kategorien „Säuglinge und Kleinkinder“, „Kinder“, „Jugendliche“ und „Familie“ Freizeitaktivitäten, Mitwirkungsmöglichkeiten und Beratungsstelle vor. Eltern finden hier weitere Informationen zur Mütter- und Väterberatung, zu den Spielgruppen, eine Auflistung der Spielplätze sowie Grillstellen und vieles mehr. Jugendliche können sich etwa zu den Filmtagen Reinach und zum Jugendhauses Palais noir oder über das Kinder- und Jugendbüro Reinach informieren.
Zudem gibt es unzählige Freizeitaktivitäten für die ganze Familie: in Büchern und DVDs in der Gemeinde- und Schulbibliothek stöbern, einen Spaziergang in der Reinacher Heide geniessen, den Enten im Tierpark zuschauen, Märchenfiguren am Skulpturenweg entdecken, auf dem Vita Parcours Käppeli schwitzen oder dem FC Reinach beitreten. Die jeweiligen Links führen die Userinnen und User direkt zum entsprechenden Angebot. Der Inhalt der Website wurde von der Projektgruppe Netzwerk Jugend Reinach erstellt und wird laufend ergänzt.
Wünschen Sie weitere Informationen? So folgen Sie bitte diesem Link: www.reinach-bl.ch
Beim Wechsel vom Kindergarten in die 1. Klasse der Unterstufe bespricht die Kindergartenlehrperson mit den Erziehungsberechtigten die körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Kompetenzen und den Entwicklungsstand jedes Kindes. Aufgrund ihrer fachlichen Beurteilung empfiehlt sie die entsprechende Einschulungsart. Die Schulleitung kann in Ausnahmefällen ein Gesuch der Eltern/Erziehungsberechtigten für die Wiederholung eines Kindergartenjahres bewilligen. In der Regel teilt die Schulleitung Ihr Kind aufgrund der verfügbaren Unterlagen in eine Klasse ein, in der die speziellen, individuellen Förderbedürfnissen am besten gewährleistet werden können (Grossklasse oder integrative Kleinklasse oder altersdurchmischtes Lernen.
Die Mittelstufe dauert vier Jahre. Die Primarstufe Reinach hat sich im Grundsatz dafür entschieden, nach der 4. Klasse die Schülerinnen und Schüler zu neuen Lehrpersonen wechseln zu lassen. Da die Zahl der Fremdsprachen-Lektionen in der 3. und 4. Klasse je 3 Lektionen Französisch umfasst – zum Teil in Abteilungen -, und in der 5. und 6. Klasse zwei Französisch- sowie zwei Englisch-Lektionen erteilt werden, ist die Zusammenarbeit der Lehrpersonen in pädagogischen Teams sinnvoller. Dieses Modell wurde im Jahr 2018 evaluiert und wird bis auf Weiteres so belassen.
Der Projekt-, Werkstatt- und Gruppenunterricht steht in der Mittelstufe vermehrt im Zentrum und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern selbst gesteuertes, entdeckendes Lernen sowie vertiefte Einblicke in unbekanntes Wissen. Dadurch steigen die Ansprüche für das Zusammenleben in der Gemeinschaft. Die Lehrpersonen engagieren sich, die Schulzeit für die ihnen anvertrauten Kinder optimal zu gestalten und auf die vielschichtigen Herausforderungen der modernen Gesellschaft kompetent und differenziert zu antworten. Sie erteilen stufengerechten, ganzheitlichen Unterricht, welcher der Individualität des Kindes Rechnung trägt und gleichzeitig die Klasse als soziales Gefüge pflegt und fördert.
Alle Lehrpersonen orientieren sich am Bildungsgesetz, am Lehrplan Volksschulen Basel-Landschaft, am Schulprogramm und am pädagogischen Leitbild der Primarstufe Reinach. Die Mittelstufe vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine schulische Grundausbildung und bereitet sie auf den Besuch der Sekundarschule vor.