Stand 26.03.2021: Dokumente abrufbar im Bereich AKTUELL
Breites Testen Schulen Basel-Landschaft:
Die Primarstufe Reinach startet am Montag, 15. März 2021 mit dem Breiten Testen - wöchentlich bis mind. zu den Sommerferien wird das Programm durchgeführt. Die Teilnahme ist freiwillig. Eltern, die beabsichtigen, die eigenen Kinder daran teilnehmen zu lassen, füllen die Einverständniserklärung aus und retournieren diese der Klassenlehrperson bis Mittwoch, 10. März 2021. Wer am Breiten Testen teilnimmt, verpflichtet sich damit auch an der Teilnahme des so genannten De-Poolings (im Falle eines positiven Falls innerhalb eines Klassenpools). Das De-Pooling bedeutet ein nochmaliges Testen im Testzentrum Feldreben in Muttenz. Die Kosten für das Breite Testen gehen vollumfänglich zu Lasten des Kantons. Informationen entnehmen Sie dem Elternbrief im Bereich Aktuell.
Kantonales Schutz- und Organisationskonzept:
Im überarbeiteten kantonalen Schutz- und Organisationskonzept, Stand 26.03.2021, sind alle relevanten Punkte, die die Primarstufe betreffen, konkret beschrieben.
Vorgehen bei Krankheits- oder Erkältungssymptomen:
Wir haben ein Merkblatt aufgeschaltet zum Vorgehen bei Krankheits- oder Erkältungssymptomen bei Kindern des Kindergartens und der Primarschule. Sie finden es im Bereich "Aktuell" auf dieser Homepage und in weiteren Sprachen hier:
Covid-19-Infos Kt. Basel-Landschaft - SchulenMaskentragpflicht:
Ab Mittwoch, 20. Januar 2021 gilt auch für alle Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklassen eine generelle Maskentragpflicht! Bitte lesen Sie dazu im Bereich "Aktuell" die entsprechenden Schreiben des Amts für Volksschulen.
Auch Erwachsene müssen auf dem gesamten Areal von Kindergärten und Primarschulen eine Hygienemaske tragen. Auch in sämtlichen Unterrichts- und Besprechungsräumen, beim Sing-/Sportunterricht und auf Exkursionen gilt für alle Erwachsenen Maskentragpflicht.
Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Risikoland:
Gemäss BAG muss sich seit dem 6. Juli 2020 für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreist. Die betroffenen Personen müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die Klassenlehrperson und die Schulleitung sind über die Quarantäne in Kenntnis zu setzen. Mehr Infos finden Sie hier:
BAG QuarantäneVorbereitetes Material im Falle Lockdown/Quarantäne:
Das abgepacktes Schulmaterial, welches die Kinder nach Hause genommen oder im Schulsack zwischengelagert haben, ist für den Fall eines Lockdowns oder einer Quarantäne-Massnahme für einzelne Klassen und/oder Schulhaus-/Kindergartenstandorte gedacht. Bitte bewahren Sie das Material gut auf.