Versicherung/Sachschäden/Diebstahl

Die Eltern müssen ihr Kind privat gegen Unfälle während des Unterrichts, während aller schulischen Aktivitäten sowie auf dem direkten Schulweg versichern. Für Sachschäden und Diebstähle besteht keine Schulversicherung. Für mutwillig verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten.