Schulweg

Die Verantwortung für den Schulweg liegt bei den Erziehungsberechtigten.

Nachstehend ein Merkblatt der Kantonspolizei Basel-Landschaft.

Polizei – Sicherer Schulweg

Empfehlungen zum Bestreiten des Schulwegs
Die Primarstufe Reinach macht zum Bestreiten des Schulwegs folgende Empfehlungen:

  • Die Kinder sollen den Schulweg selbständig bewältigen
  • Die Kinder sollen zu Fuss oder mit erlaubten Fahrzeugen kommen, aber nicht mit dem Auto in die Schule/den Kindergarten gefahren werden.
  • Ab der 1. Klasse können Kinder mit dem Trottinett zur Schule kommen.
  • Ab der 4. Klasse können Kinder mit dem Velo zur Schule kommen.

Wenn Kinder mit einem Fahrzeug (Trottinett oder Velo) zur Schule kommen, müssen sie es beim Schulhaus am dafür vorgesehenen Ort parkieren. Die Schule übernimmt bei Diebstahl eines Fahrzeugs keine Haftung