Lehrmittelfreiheit

Ab dem Schuljahr 20/21 wird die geleitete Lehrmittelfreiheit gelten. Das heisst konkret: Zukünftig können Lehrpersonen der Primar- und Sekundarschule in allen Fächern selber entscheiden, welche Lehrmittel aus einer Liste von kantonal geprüften Lehrmitteln sie im Unterricht einsetzen. Gemäss dem Bildungsratsbeschluss vom 18. Dezember 2019 werden in einem ersten Schritt ab dem Schuljahr 20/21 alternative Lehrmittel für die Fächer Französisch und Englisch zur Verfügung stehen.

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Lehrmittelfreiheit_ab 2020-21

Neue-Lehrmittelliste-Primarschule