Kindergarten – 1. Zyklus

Die Schulzeit beginnt im Alter von 4 Jahren mit dem obligatorischen Kindergarten. Ausschlaggebend ist der so genannte «Stichtag». Wenn Ihr Kind vor dem  «Stichtag» das 4. Altersjahr vollendet hat, darf es ab August den Kindergarten besuchen. Ab Schuljahr 2017/18 gilt jeweils der 31. Juli als Stichtag.

Wenn immer möglich, kann Ihr Kind den obligatorischen Kindergarten im Wohnquartier besuchen. Der Kindergarten erfasst und fördert die körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten und den Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes. Er unterstützt es beim Aufbauen von Selbständigkeit, Selbstvertrauen und eigenverantwortlichem Handeln. Das Spiel ist die Lern- und Lebensform des Kindergartenkindes. Der Kindergarten hilft dem Kind, die Anforderungen des täglichen Lebens zu erfüllen, und bereitet es auf die Primarschule vor. Alle Lehrpersonen orientieren sich am Bildungsgesetz und am Lehrplan 21.

Durch die Verschiebung des Stichtages werden die Kindergartenkinder immer jünger. Ihre individuelle Entwicklung ist in der Folge weniger weit fortgeschritten: Die Kindergartenlehrpersonen spüren diese Auswirkungen bereits und müssen ihren Unterricht darauf ausrichten, da die Kinder zum Teil weniger eigenständig und eigenverantwortlich sind und der Umgang untereinander viel anspruchsvoller geworden ist.

Im Rahmen der Schulentwicklung prüft die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Kollegium neue Modelle, um auf diese veränderte Situation zu reagieren.