Den Schülerinnen und Schülern des Kindergartens, der Primarschule stehen pro Schuljahr max. 4 Halbtage (Jokertage) zur Verfügung.
Jokertage dürfen nicht bei den Checks (P3 und P5) eingesetzt werden. Der Schulstoff und verpasste Prüfungen sind nach Vorgabe der Lehrpersonen aufzuarbeiten oder nachzuholen. Die Klassenlehrperson führt eine Kontrolle über die verwendeten Jokertage. Nicht benutzte Jokertage verfallen am Ende jedes Schuljahres.
Für weitergehende Dispensationen / Beurlaubungen ist bei der Lehrperson zuhanden der Schulleitung oder allenfalls des Schulrates (bei mehr als 10 Schultagen) frühzeitig ein schriftliches Gesuch einzureichen. Das Gesuch muss 3 Wochen im Voraus bei der Schulleitung bzw. beim Schulrat eingegangen sein. Später eintreffende Gesuche werden grundsätzlich nicht bewilligt. Allfällige Restguthaben von Jokertagen werden bei Beurlaubungen mit verrechnet.
Solche Dispensationen und Beurlaubungen werden in der Regel nur einmal pro Zyklus bewilligt. (1. Zyklus: KG u. 1./2. Klasse – 2. Zyklus: 3.-6. Klasse)
Für die Bewilligung von Jokertagen und zusätzlichen Beurlaubungen sind zuständig;
· Jokertage | Bewilligung durch die Lehrperson |
· Beurlaubungen bis zu zwei Wochen | Bewilligung durch die Schulleitung |
· Beurlaubungen bei mehr als zwei Wochen | Bewilligung durch den Schulrat auf Antrag der Schulleitung |
Ausnahme Jokertag-Regelung: