Mit der integrativen Schulungsform können Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich, die aber dennoch vom Miteinander in der Grossgruppe profitieren, im Regelklassenunterricht integriert werden.
Die Kinder mit einem ISF-Status besuchen den Unterricht in der Regelklasse und werden – je nach Antrag durch die kantonale Fachstelle (VHPD, SPD oder KJP) und den Entscheid der Schulleitung – von der schulischen Heilpädagogin/dem schulischen Heilpädagogen bzw. der schulischen Sozialpädagogin/dem schulischen Sozialpädagogen gefördert. Die Förderung findet je nach Situation im Regelunterricht, in kleinen Fördergruppen oder alleine statt. Die Kosten für den ISF-Unterricht trägt die Gemeinde.