Manche Kinder brauchen eine Unterstützung, die weitergeht als nur ISF. Für sie kann eine separative oder integrative Sonderschulung die geeignete Massnahme sein. SonderschülerInnen, welche vom Miteinander mit RegelschülerInnen profitieren, können integrativ in einer Regelklasse unterrichtet werden. Die SonderschülerInnen erhalten zusätzlichen Unterstützung durch eine/n HeilpädagogIn oder eine/e SozialpädagogIn des Heilpädagogischen Zentrums. Da der Kanton den Unterricht von SonderschülerInnen in Regelklassen finanziert, werden beim Entscheid betreffend die Umsetzung dieser Sonderschulmassnahme die Abteilung für Sonderpädagogik (im Amt für Volksschulen) sowie die Schulleitung der Heilpädagogischen Schule einbezogen.
Sozialpädagogische integrierte SonderschülerInnen werden in der Regel einzeln integriert. Heilpädagogisch integrierte SonderschülerInnen werden in Gruppen von maximal fünf heilpädagogisch geförderten SonderschülerInnen zusammen mit maximal 17 RegelschülerInnen unterrichtet. Diese Klassen bezeichnet man als Integrationsklassen. Die Unterstützung der SonderschülerInnen in einer Integrationsklasse obliegt einer/einem HeilpädagogIn des Heilpädagogischen Zentrums. Die bis zu 17 RegelschülerInnen einer Integrationsklasse werden wie alle anderen RegelschülerInnen der Primarstufe Reinach entsprechend dem Lehrplan der Volksschule unterrichtet. Daneben profitieren sie vom Miteinander mit den maximal 5 begleiteten SonderschülerInnen.