Förderunterricht

Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Lesen, Schreiben und Rechnen können den durch Fachlehrpersonen erteilten Förderunterricht besuchen. Die Eltern werden über die Organisation, etc. durch die Klassen- und Fachlehrperson rechtzeitig informiert. Kinder mit besonderen kognitiven Begabungen können auf Antrag einer kantonalen Fachstelle und nach Genehmigung der Schulleitung den Unterricht der Begabtenförderung besuchen. Erteilt wird dieser durch eine speziell ausgebildete Lehrperson.