Die Pflichten und Rechte der Erziehungsberechtigten bzw. Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler sind im Bildungsgesetz und in den Verordnungen zum Bildungsgesetz beschrieben. Der Kontakt zwischen Eltern und Schule ist wichtig. Die Lehr- und Fachpersonen stehen den Eltern und Kindern für Gespräche, bei Fragen und Problemen zur Verfügung. Je mehr die Lehrpersonen über ein Kind wissen, desto besser können sie es verstehen und fördern. Nach Absprache mit der Lehr-/Fachperson können die Erziehungsberechtigten den Unterricht besuchen. Sie werden auch an Elternabende eingeladen. Bei einer sich anbahnenden Konfliktsituation ist es wichtig, dass Eltern zuerst das Gespräch mit der betreffenden Lehr-/Fachperson suchen, bevor sie sich an die Schulleitung/Gesamtschulleitung wenden. Kommt dennoch keine befriedigende Lösung über diese beiden Anlaufstellen zustande, ist die nächste Instanz der Schulrat (siehe auch D – Dienstweg). Im Rahmen der internen Evaluation der einzelnen Schulen können Eltern regelmässig zu Fragen der Unterrichtsqualität Stellung nehmen.